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Dienstleistung Ausländerrecht. Erlangung Aufhenthaltsrecht in Spanien.

White Baos Abogados berät in Zusammenarbeit mit Experten in Angelegenheiten betreffend Ausländer- und Aufenthaltsrecht in Spanien, Antragstellung, Erneuerung der Aufenthaltserlaubnis und des Visums in unserem Land.

Es bestehen unterschiedliche Möglichkeiten, um eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen und zu erhalten:
.- Nicht-lukrative Aufenthaltserlaubnis. An diejenige gerichtet, die über ausreichende Mittel verfügen und ohne Arbeitstätigkeit leben möchten.
.- Golden Visa Hierfür muss ein Mindestbetrag in Spanien investiert werden, in den Kauf von Immobilien usw.
.- Studenten-Visum
.- Unternehmer-Visum.

Wenn Sie Fragen zum Ausländer-und Aufenthaltsrecht in Spanien haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wir werden Ihnen helfen.

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