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Prüfung der angegebenen Werte, Steuerverfahren.

Es kann vorkommen, dass die Steuereinzugsbehörde des Grundbuchamt den von Ihnen auf der Eigentumsurkunde angegebenen Wert des Objekts überprüft. Es handelt sich hierbei um eine sogenannte Prüfung der Werte (Comprobación de Valores).
Demzufolge kann die Behörde Ihnen eine zusätzliche Abrechnung (Liquidación Provisional) zustellen, in der Sie aufgefordert werden 7% Übertragungssteuer von dem Differenzbetrag zwischen Ihrer Steuererklärung und der neuen Abrechnung der Steuerbehörde zu bezahlen.
 
Sollte dies geschehen, müssen Sie wissen, dass Sie über eine Frist von 30 Tagen verfügen, um Einspruch gegen diese Zahlungsaufforderung zu erheben.
 
Diese Entscheidungen der Steuereinzugsbehörden sind im Allgemeinen nicht ordnungsgemäss begründet und demnach in der Regel auch nicht rechtswirksam.  
 
In den meisten Fällen, ermitteln die Steuereinzungsbehörden den neuen Wert durch eigene Tabellen und  Koeffizienten, ohne ausreichende Begründung und ohne das Objekt Vorort zu besichtigen.  Es ist seitens der Behörden geläufig, die Prüfung der Werte durchzuführen, ohne die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten die von der Gemeinschaftsregelung und Rechtsprechung festgelegt worden sind. Dies hat zur Folge, dass sich die Bürgerinnen und Bürger nicht gegen Entscheidungen wehren können, die nicht begründet und demzufolge unverständlich und ungültig sind.
 
Sollten Sie von der Steuereinzugsbehörde eine Mitteilung mit einer neuen Einschätzung des Wertes erhalten, bestehen grosse Möglichkeiten gegen diese Entscheidung erfolgreich vorzugehen.
   

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