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Konkurs/Insolvenzrecht

Die Anwälte von White Baos Abogados und unsere externen Mitarbeiter verfügen über eine spezielle Ausbildung im Bereich des Insolvenzrechts und beraten Gesellschaften, vor allem aber natürliche Personen, ungeachtet ob Unternehmer, Fachleute oder Privatpersonen in Insolvenz und Krisenfällen.

Unsere Anwaltskanzlei kann in der Vorphase des Konkurs, bei der Suche nach Refinanzierungslösungen, außergerichtlichen Vereinbarungen usw. und auch im Konkursverfahren selbst behilflich sein.

Unsere umfassende Bildung ermöglicht eine fachlich kompetente Beratung, ganz gleich ob Sie Gläubiger, Schuldner oder Insolvenzverwalter sind.

Wir sind besonders in den Fällen engagiert, die natürliche Personen (Geschäftsleute oder Privatpersonen) betreffen und beraten über die Möglichkeiten der sogenannten LEY DE SEGUNDA OPORTUNIDAD (Gesetz der zweiten Chance) mit der Sie Ihre Schulden beseitigen und wieder von NULL anfangen können.

Die Möglichkeit von der Schuld befreit zu werden und ein neues Leben zu beginnen ist seit 2015 in der spanischen Gesetzgebung vorgesehen. Sie gilt sowohl für Natürliche Personen als auch für Unternehmer und Selbstständige, die davon profitieren können, wenn sie bestimmte Anforderungen erfüllen.

Wir helfen auch bei der Vollstreckung und Anerkennung vor den spanischen Gerichten der in Insolvenzverfahren im Ausland verhängten Gerichtsentscheidungen.

 

Aktuelle Artikel und Reale Fälle

In diesem Abschnitt sammeln wir alle unsere Veröffentlichungen zu rechtlichen Fragen und realen Fällen. Konsultieren Sie Ihre Zweifel

Bankruptcy in Spain. Foreign individuals and companies.

Insolvenz ausländischer Privatpersonen und Unternehmen in Spanien. Anerkennung. Territoriales Insolvenzverfahren.

Viele Expats und Ausländer (Privatpersonen und Unternehmen) die ihre Schulden nicht begleichen können, haben ausser dem Vermögen in ihrem Herkunfsland zusätzliche Vermögenswerte, oftmals Immobilien, Bankkonten, usw. in Spanien. In diesen Fällen können die Schuldner, gegebenenfalls die Verwalter des  Insolvenzverfahrens ausserhalb Spaniens, sogar die Gläubiger, die Eröffnung eines sekundären/territorialen Insolvenzverfahrens in Spanien oder die Anerkennung des […]

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Zahlungsunfähige Personen (keine Unternehmen). Zweite Chance. Schuldentilgung und Neubeginn. Insolvenzverfahren. Rechtsberatung.

Obwohl, nach spanischem Recht, im Prinzip, eine Person für die Begleichung ihrer Schulden mit ihrem gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen verantwortlich ist, können zahlungsunfähige natürliche/private Personen, (keine  Unternehmen) eine zweite Chance haben. Mit dem sogenannten Gesetz der zweiten Chance (RDL-Gesetz 1/2015) können sie auf diese Weise ihre unbezahlten Schulden begleichen und einen neuen Anfang starten.   […]

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