Ehevertrag in Spanien. Scheidung. Unterhaltsrente. Vergütung für Hausarbeit. Gültigkeit und Verzicht. Fachanwälte an der Costa Blanca.
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Ehepartner, Paare, Eltern-Kind-Beziehungen, deren Zerfall usw., im allgemeinen erfordert das Familienrecht besondere Kenntnisse, insbesondere wenn sich das Vermögen in mehr als einem Land befindet und unterschiedliche Gesetze gelten können. Begriffe wie Staatsangehörigkeit, Wohnsitz müssen entsprechend den unterschiedlichen Rechtsordnungen ausgelegt und interpretiert werden. White Baos Abogados kann Ihnen bei Scheidung und Trennung in Spanien helfen.
Wenn es um eine rechtliche Beratung zu einer möglichen Scheidung oder Trennung in Spanien geht, ist es unerlässlich, das auf die Ehe anwendbare Recht zu kennen. Vor allem in Bezug auf den Güterstand.
Zugewinngemeinschaft Es ist wichtig zu wissen, unter welchem Güterstand wir verheiratet sind. Ob das Vermögen der Ehe zur ehelichen Gemeinschaft gehört. Und daher grundsätzlich beiden Ehegatten gehört, unabhängig von wem es erworben wurde. Dies ist sogenannte Zugewinn- oder Gütergemeinschaft. Wie im spanischen, französischen, belgischen Recht usw.
Gütertrennung. In anderen Fällen ist der eheliche Güterstand der der Gütertrennung. Was im Grunde bedeutet, dass das Eigentum der Ehegatten getrennt ist. Daher das Erworbene nicht zu Ihrer Ehegemeinschaft gehört. Somit hat jeder sein eigenes Vermögen. Was traditionell in der englischen Rechtsordnung so ausgelegt wird.
Daher ist es wichtig, den Güterstand der Ehe zu kennen, wenn Sie ein Familienverfahren einleiten. Vor allem, wenn Sie Expats sind. Und zu bestätigen, ob das Vermögen in und außerhalb Spaniens beiden Ehepartnern gehört oder nicht usw. Es kann auch besonders wichtig sein, einen Ehevertrag aufzusetzen, um den von uns gewünschten Güterstand klar festzulegen.
Ebenso ist es wichtig, das auf Scheidung anwendbare Recht zu kennen.
Sind die spanischen Gerichte zuständig, ist es möglich, dass das spanische Recht für die Scheidung maßgeblich ist. Es könnte aber auch um das Recht eines anderen Landes sein.
Das anwendbare Recht richtet sich nach dem Wohnort der Ehegatten zum Zeitpunkt der Scheidung. Kann aber jedoch von ihrer Staatsangehörigkeit , usw. abhängen.
Für den Anwalt ist es unabdingbar, das anwendbare Recht bestimmen zu können. Von dem Recht hängen die Voraussetzungen ab, um sich scheiden zu lassen.
Ebenso unterstützt unsere Kanzlei Privatpersonen und andere ausländische Anwaltskanzleien. Hauptsächlich mit der Zustellung der Klageschrift in einem Familienverfahren von Ausländern in Spanien. Und in den Angelegenheiten im Zusammenhang mit der internationalen Kindesentführung.
Eine unserer wichtigsten Dienstleistungen ist die Mitwirkung bei der Vollstreckung in Spanien von im Ausland erlassenen Familienurteilen (Scheidung, Trennung usw.)
Manchmal werden in den Scheidungs- oder Trennungsverfahren in den Herkunftsländern Urteile erlassen, die in Spanien vollstreckt werden müssen. Unsere Anwaltskanzlei unterstützt ausländische Kanzleien bei der Abfassung von Scheidungsvereinbarungen. Damit sie in Spanien vollstreckt werden können. Sie müssen einen Mindestinhalt aufweisen wie z.Bsp. Grundbucheintragungsdaten der Immobilien, usw.
Wir helfen unseren Mandanten Ihre Urteile in Spanien zu vollstrecken, falls die vereinbarte Übertragung des Eigentums/Vermögens nicht erfüllt wurde usw.
Als Fachanwälte beraten wir Sie sowohl bei der Abwicklung von Scheidungen und Trennungen in Spanien, sowohl im beiderseitigen Einverstäniss, im Streitverfahren, als auch in den anderen aufgeführten Dienstleistungen.
Wenn Sie eine kompetente Rechtsberatung wünschen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
In diesem Abschnitt sammeln wir alle unsere Veröffentlichungen zu rechtlichen Fragen und realen Fällen. Konsultieren Sie Ihre Zweifel
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