Risse und Spaltungen Immobilie in Spanien […]
Baufehler und Mängelansprüche in Spanien geltend machen. Ästhetische Schäden. Strukturelle Mängel. Bewohnbarkeitsprobleme. Kompetente Rechtsberatung.
Baumängel oder Baufehler an einer neuen oder kürzlich erworbenen Immobilie zu entdecken kommt häufiger vor, als man zunächst denken würde. Müssen Sie in Spanien Mängelansprüche geltend machen, stehen Sie vor einer großen Herausforderung. Die Mängel können in Schwere und Art variieren und sowohl die Ästhetik als auch die Funktionalität und/oder die Sicherheit der Immobilie beeinträchtigen. Die meisten Probleme sind verbunden mit:
Den Fundamenten: Risse oder Absenkungen, die die strukturelle Stabilität beeinträchtigen.
Dem Dach: Undichtigkeiten, Lecks und Probleme mit der Isolierung.
Der Elektro- und Sanitärinstallation: Fehlerhafte Installationen, die die Sicherheit und den täglichen Gebrauch beeinträchtigen können.
Wasser- und Feuchtigkeitsschäden: an Wänden, Böden oder Decken aufgrund unzureichender Abdichtung.
Einer Mangelhaften Isolierung: die die Energieeffizienz und den Komfort in der Immobilie usw. beeinträchtigen.
Es ist wichtig, diese Mängel umgehend zu beheben, um weitere Schäden zu vermeiden und Ihre Investition zu schützen.
Der rechtliche Rahmen und die Garantiefristen für aufgetretene Baumängel
Seit der Verabschiedung des Gesetzes 38/1999 zur Bauregulierung (LOE) unterliegen Baumängel einem bestimmten Rahmen, der je nach Art unterschiedliche Garantiefristen festlegt:
– Finishingprobleme: 1 Jahr Garantie.
– Mängel hinsichtlich der Bewohnbarkeit: 3 Jahre Garantie.
– Strukturelle Mängel: 10 Jahre Garantie.
Diese Garantiefristen beginnen ab der Fertigstellung der Arbeiten und der Übergabe der Schlüssel.
Verjährung der Klage- und Mängelrügefrist.
Gemäß Artikel 18 des L.O.E. müssen alle rechtlichen Schritte im Zusammenhang mit den genannten Baumängeln (Finishing, Bewohnbarkeit oder strukturelle Mängel) innerhalb von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt des Auftretens des Schadens eingeleitet werden. Es handelt sich somit um die in der Norm neu festgelegte Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit den oben genannten Mängel, sofern diese innerhalb der Garantiefristen auftreten.
Das Verfahren zur Geltendmachung von Mängelansprüchen in Spanien.
– Mängelauswertung: Es ist wichtig, eine detaillierte Inspektion durchzuführen, um die vorhandenen Mängel zu identifizieren und zu dokumentieren. Es ist ratsam, einen Experten zu beauftragen, um das Ausmaß und die Schwere der Probleme zu bewerten.
– Benachrichtigung des Bauunternehmers: Der Baumeister oder Promoter sollte über die Mängel informiert und aufgefordert werden, die erforderlichen Reparaturen durchzuführen. Diese Mitteilung sollte schriftlich erfolgen, um einen formellen Nachweis der Beschwerde zu haben.
– Expertenbericht: Kommt keine Einigung mit dem Bauträger zustande, kann es erforderlich sein, einen Experten zu beauftragen, der einen technischen Bericht über die Mängel und deren Ausmaß und/oder Umfang erstellt.
– Gerichtliche Geltendmachung: Reagiert der Bauunternehmer nicht angemessen auf die Beschwerde, können Sie rechtliche Schritte einleiten.
Die Verantwortung der beteiligten Unternehmen und Fachkräfte
Die LOE verpflichtet den Promoter eine Versicherungspolice abzuschliessen, die als Zehnjahresversicherung bezeichnet wird. Das Ziel dieser Police ist es, potenzielle strukturelle Probleme abzudecken (10-jährige Garantie). Haben Sie Probleme mit Ihrem Eigentum oder in Ihrer Eigentümergemeinschaft, wie z. B. Probleme mit der Wandstabilität, Risse, Feuchtigkeiten usw., können Sie Ansprüche gegen die beteiligten Unternehmen und Fachkräfte geltend machen. Selbst wenn der Promoter oder das Bauunternehmen nicht mehr auffindbar sind und kein Vermögen vorliegt, können Sie Ansprüche gegen den Architekten, Designer, Projektmanager, Bauleiter, die Versicherungsgesellschaft (10-Jahresversicherung) usw. geltend machen.
White-Baos Anwälte haben umfangreiche Erfahrung mit der Geltendmachung von Mängelansprüchen gegen Entwickler, Bauunternehmer usw. Müssen Sie aus diesen Gründen rechtliche Schritte einleiten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Aktuelle Artikel und Reale Fälle
In diesem Abschnitt sammeln wir alle unsere Veröffentlichungen zu rechtlichen Fragen und realen Fällen. Konsultieren Sie Ihre Zweifel
Mängel/Schäden Mauern und Fundamente. Schadensersatzforderung gegen Architekten und Versicherungsgesellschaft
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Neuer Gerichtserfolg. Immobilien Ansprüche Käufer und Verkäufer, Bauprobleme, Feuchtigkeit, Termiten.
Unser heutiger Artikel befasst sich mit der jüngsten Entscheidung 126/2020 des Gerichts Nr. 4 in Denia zugunsten eines Mandanten von White Baos Abogados. Unser Mandant, Herr X, hatte kürzlich eine Immobilie in Spanien verkauft. Er erhielt die vom Käufer gegen ihn eingereichte Klage Monate mehrere Monate nach der Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde. Der Käufer/Kläger forderte […]