Touristienvermietung und Eigentümergemeinschaften. Was kann die Gemeinschaft tun, um sich gegen den Lärm und andere Belästigungen zu „wehren“? Rechtliche Beratung. […]
Räumung eines Mieters oder Hausbesetzers. Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Miete. Besetzung
Die Beziehungen zwischen Mietern und Vermietern können oft zu komplizierten Konflikten führen. Darüber hinaus bringt das Räumungsverfahren in den Fällen einer Hausbesetzung (durch die sogenannten Okupas) zusätzliche Herausforderungen und Komplikationen mit sich. White-Baos Anwälte bieten umfassende Unterstützung bei allen Räumungsverfahren, egal ob es sich um die Räumung des Mieters oder eines Hausbesetzers handelt. Von außergerichtlichen Forderungen bis hin zur gerichtlichen Vertretung.
Räumungsverfahren von Mietern. Wichtige Aspekte
Räumungsverfahren sind ein wichtiges Rechtsinstrument für die Vermieter, die mit Konfliktsituationen mit ihren Mietern konfrontiert sind, egal ob es sich um einen Gewerbemietvertrag oder um eine Wohnraummiete handelt. Jede Situation erfordert eine spezifische Strategie. Die Rechte und Pflichten jeder Partei (Vermieter und Mieter) klar zu verstehen ist entscheidend. Die Hauptgründe, die zu einem Räumungsverfahren gegen den Mieter führen können, sind:
– Nichtzahlung der monatlichen Miete: Dies wird als mündliche Verhandlung behandelt. Wenn der Mieter die Schulden vor der Anhörung begleicht, kann er im Allgemeinen die Räumung vermeiden. Es gibt jedoch Ausnahmen. Sind neben der nicht bezahlten Miete auch noch Neben- und andere Kosten offen, können diese Forderungen mit dem Räumungsantrag verbunden werden.
– Ablauf des Mietvertrags: Ist der Mietvertrag abgelaufen und der Mieter bewohnt die Immobilie ohne einen neuen Vertrag weiter, kann der Vermieter die Räumung verlangen.
– Missbräuchliche Nutzung der Immobilie: Der Vermieter kann eine Räumung verlangen, wenn der Mieter die Immobilie für andere als die vereinbarten Zwecke nutzt, wie z. B. Für eine illegale Untervermietung.
– Bedarf des Vermieters: Benötigt der Vermieter die Immobilie für den eigenen oder für den Gebrauch seiner Familie (Artikel 9.3 des Mietgesetzes) und diese Klausel ist im Mietvertrag vorgesehen, kann ein Räumungsverfahren eingeleitet werden.
Räumung ohne Mietvertrag. Die Räumung von Hausbesetzern
Wird eine Immobilie ohne Mietvertrag besetzt wird, muss besonders darauf geachtet werden, wie lange die Besetzer bereits in der Immobilie wohnen. Wenn die Besetzung erst vor kurzem erfolgte (weniger als ein Jahr), kann das mündliche Verfahren gemäß Artikel 250.1.4 LEC, bekannt als „Eilverfahren für den Eigentumsschutz“, eingeleitet werden. Bei Besetzungen, die länger als ein Jahr anhalten, findet das Verfahren gemäß Artikel 250.1.2 LEC, bekannt als „Räumung wegen prekärem Besitz“, Anwendung. In beiden Fällen ist es wichtig, schnell zu handeln und entsprechende Beratung einzuholen, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
Besondere Aspekte. Große Immobilieninhaber. Schutzbedürftigkeit. Das Spanische Wohngesetz 12/2023.
Derzeit muss der Klage eine Bescheinigung des Grundbuchamts beigefügt werden, um zu bestätigen, ob der Vermieter ein großer Immobilieninhaber ist oder nicht. Darüber hinaus kann der Richter einer Aussetzung des Verfahrens für einen Zeitraum von 2-4 Monaten zustimmen, wenn durch einen Bericht des Sozialdienstes nachgewiesen wird, dass sich der Bewohner in einer schutzbedürftigen Situation befindet.
Darüber hinaus müssen Vermieter, die als Große Immobilieninhaber eingestuft sind (je nach Fall mehr als 5/10 Objekte oder mehr als 1.500 m² bebaute Fläche), zusätzliche Anforderungen erfüllen. Sie müssen bestätigen, ob sich der Bewohner in einer schutzbedürftigen Notlage befindet. Sie sind unter anderem auch verpflichtet, eine Einigung mit dem Bewohner zu versuchen, bevor sie vor Gericht gehen.
Kann ich die Strom und Wasser abstellen, um Druck auf den Bewohner auszuüben? Und das Haus betreten und das Schloss austauschen?
Diese beiden Maßnahmen, die viele Eigentümer in Erwägung ziehen, können zu ernsthaften rechtlichen Problemen führen. In beiden Fällen könnten diese Maßnahmen als Straftaten betrachtet werden. Im ersten Fall wäre es eine Nötigung. Im zweiten könnte es als Einbruch betrachtet werden. Beide Fälle werden mit Freiheitsstrafe geahndet.
Schlussfolgerungen.
Haben Sie oder jemand den Sie kennen Probleme mit Ihrem Mietvertrag, Ihrem Vermieter oder Mieter, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Gerne prüfen Ihren Fall für die Räumung Ihres Mieters- oder Hausbesetzers und stehen Ihnen zur Seite.
2024
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