Anfrage Ich habe vor acht Monaten ein Haus in Javea gemietet. Nach Vertrag habe ich das Haus als Hauptwohnsitz für ein Jahr gemietet, wobei der Vertrag bis zu drei Jahren verlängerbar ist. Ich möchte jetzt das Haus verlassen, der Eigentümer verlangt jedoch die noch zu zahlende Miete (vier Monate) bis zur Erfüllung des Vertrags. Was […]
GRUNDEIGENTUMSRECHT: Kauf- und Verkauf, Verpachtungen, Baugenehmigungen, usw.
Immobilienrecht in Spanien. An- und Verkauf von Immobilien. Übertragungen. Baugenehmigungen. Größere Investitionen.
Den Erwerb oder den Verkauf einer Immobilie, die Übertragung durch eine Schenkung, die Aushandlung und Abfassung eines guten Mietvertrags, die aktualisierug der Daten des Grundbuchamts oder des Katasters, die Beantragung von Baugenehmigungen sind wichtige Maßnahmen, die sorgfältig geprüft werden müssen, um die Bedürfnisse und Interessen der Mandanten zu gewährleisten. In unserer Abteilung für Immobilienrecht in Spanien können wir Sie in diesen Bereichen beraten.
Immobilienkauf in Spanien
Wenn Sie eine Immobilie in Spanien kaufen möchten, müssen Sie richtig beraten werden. Es ist wichtig, die geltenden Vorschriften zu kennen, bevor Sie sich für den Kauf einer Immobilie entscheiden.
Zu den Dienstleistungen unsere Rechtsanwälte in White Baos erbringen, gehört die Due-Dilligence-Prüfung der Immobilie.
Nach dieser Prüfung können Sie die rechtliche Lage der Immobilie kennen. Vom Grundbuchamt bis zum Kataster, im Stadtbauamt, usw.
Ebenso ist eine rechtliche Beratung bei der Aushandlung der Vertragsklauseln unerlässlich.
Unter Berücksichtigung der Umstände jedes Einzelfalls könnte es von Interesse sein, die Immobilie privat oder über eine Gesellschaft usw. zu erwerben.
Der Erwerb kann unterschiedlichen Steuern unterliegen und es empfiehlt sich zu prüfen ob der Käufer Mehrwertsteuer oder Übertragungssteuer, usw. zahlen muss.
In Anbetracht der Bedeutung, die der Kauf einer Immobilie immer hat, ist eine rechtliche Beratung unerlässlich, um unnötige Risiken zu vermeiden.
Verkauf von Immobilien in Spanien
Ebenso ist es ratsam, beim Verkauf einer Immobilie in Spanien eine fachkundige Rechtsberatung einzuholen.
Die Interessen unserer Mandanten sind hier andere. Daher sind die Verhandlung und Gestaltung des Kaufvertrags und des Vermittlungsvertrags des Immobilienmaklers grundlegend.
Unsere Kanzlei kann auch eine erste Due-Dilligence-Prüfung Ihrer Immobilie vornehmen, um die Lage zu kennen. Und sie so in angemessener Weise zum Verkauf anzubieten.
Übertragung Immobilien in Spanien
Es gibt viele Gelegenheiten, in denen unsere Mandanten uns um Beistand bei der Übertragung einer Immobilie bitten.
Manchmal möchten sie die Immobilie an ein Familienmitglied oder einen Freund übertragen. In diesen Fällen ist es wichtig, die Umstände des Einzelfalls zu prüfen. Und damit den aus rechtlicher und steuerlicher Sicht effektivsten Weg für die Übertragung bestimmen zu können.
Die Übertragung kann durch Schenkung, Verkauf, Erbschaft usw. erfolgen.
Unsere Kanzlei informiert Sie ggf. über die verschiedenen Möglichkeiten und Kosten. So können Sie entscheiden, welcher Weg in Ihrem Fall der richtige ist.
Vermietung
In Spanien ändern sich die Vorschriften, die die Vermitung regeln, ständig. Das anwendbare Recht zu kennen und auszulegen ist für die Aushandlung und Abfassung eines Miet- oder Pachtvertrags unerlässlich. Und dass unsere Rechte geschützt sind.
Vielen ist nicht bekannt, dass nach spanischem Recht der Mieter beispielsweise das Recht haben kann, den Vertrag bis zu einer Mindestlaufzeit zu verlängern. Selbst wenn im Mietvertrag eine andere Laufzeit vereinbart wurde. Dies ist der Faill bei den Mietverträgen zur Nutzung eines Wohnraums.
Unsere Anwaltskanzlei berät Sie zu Ihrem Mietvertrag. Unabhängig ob sie vermieten oder mieten.
Rechtsberatung für Großinvestoren.
Die Rechtsberatung sieht bei Großinvestoren anders aus.
In diesen Fällen ist eine Due-Dilligence-Prüfung der Investition durchzuführen.
Die Gründung und Verwaltung der Immobiliengesellschaft.
Optimierung der Transaktion und Steuerberatung.
Projektmanagement usw.
Unsere Dienstleistungen im Bereich Immobilienrecht in Spanien.
Als Fachanwälte können wir Sie in all diesen Angelegenheiten und im Falle eines Rechtsstreits insbesondere auf gerichtlicher Ebene beraten.
Wenn Sie zu diesem Thema eine kompetente Rechtsberatung wünschen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
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Inmobilienverkauf in Spanien
Eigentumsübertragungen, Schenkungen, usw
Rechtsdienstleistungen der Anwälte von White Baos für große Investoren.
Aktuelle Artikel und Reale Fälle
In diesem Abschnitt sammeln wir alle unsere Veröffentlichungen zu rechtlichen Fragen und realen Fällen. Konsultieren Sie Ihre Zweifel
Anmietung/Vermietung für industrielle oder betriebliche Nutzung? Mieten/Vermieten Sie ein Geschäftslokal oder einen Betriebsraum? Sind Sie sicher, dass Ihr Mietvertrag für Sie geeignet ist?
Die Anmietung eines Industrieraums wird von der Spanischen Rechtsprechung nicht nur als vertragliche Übertragung eines Gebäudes oder einer Räumlichkeit betrachtet, sondern auch als lebendige und aktive Geschäftstätigkeit, die bei Bestehen eines vorherigen Geschäftsbetriebes sofort genutzt werden kann. Sie unterscheidet sich von der bekannten und allgemein üblichen Anmietung eines Geschäftsraums, normalerweise im städtischen oder örtlichen Bereich […]
Sind Sie ausserhalb Spaniens steueransässig? Beachten Sie die fälligen Steuern beim Verkauf Ihrer spanischen Immobilie.
Anfrage: Im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Wohnung in Spanien, würden wir gerne erfahren welche Steuern anfallen und wie sie errechnet werden? Welche Ausgaben sind abzugsfähig? Sind die Baukosten eines Pools absetzbar? Zahlt man Steuern, auch wenn in eine andere Immobilie investiert wird? Sehr geehrte Leserin, Eine nicht in Spanien steuerlich ansässige Person, muss […]