Gemäss vorgegebenen europäischen Richtlinien 2002/91/CE und 2010/31/EU, ist in Spanien das Königliche Dekret 235/2013 bezüglich des allgemeinen Regelung zur Zertifizierung der Gesamtergieeffizienz von Gebäuden am 13.04.2013 in Kraft getreten. Diese Königliche Verordnung verpflichtet zur Aushändigung eines Energieeffizienz-Zertifikats (Energieausweis) an die interessierten Käufer oder Nutzer von Gebäuden. Dieses Zertifikat muss Information beinhalten, damit die Käufer oder […]
GRUNDEIGENTUMSRECHT: Kauf- und Verkauf, Verpachtungen, Baugenehmigungen, usw.
Immobilienrecht in Spanien. An- und Verkauf von Immobilien. Übertragungen. Baugenehmigungen. Größere Investitionen.
Den Erwerb oder den Verkauf einer Immobilie, die Übertragung durch eine Schenkung, die Aushandlung und Abfassung eines guten Mietvertrags, die aktualisierug der Daten des Grundbuchamts oder des Katasters, die Beantragung von Baugenehmigungen sind wichtige Maßnahmen, die sorgfältig geprüft werden müssen, um die Bedürfnisse und Interessen der Mandanten zu gewährleisten. In unserer Abteilung für Immobilienrecht in Spanien können wir Sie in diesen Bereichen beraten.
Immobilienkauf in Spanien
Wenn Sie eine Immobilie in Spanien kaufen möchten, müssen Sie richtig beraten werden. Es ist wichtig, die geltenden Vorschriften zu kennen, bevor Sie sich für den Kauf einer Immobilie entscheiden.
Zu den Dienstleistungen unsere Rechtsanwälte in White Baos erbringen, gehört die Due-Dilligence-Prüfung der Immobilie.
Nach dieser Prüfung können Sie die rechtliche Lage der Immobilie kennen. Vom Grundbuchamt bis zum Kataster, im Stadtbauamt, usw.
Ebenso ist eine rechtliche Beratung bei der Aushandlung der Vertragsklauseln unerlässlich.
Unter Berücksichtigung der Umstände jedes Einzelfalls könnte es von Interesse sein, die Immobilie privat oder über eine Gesellschaft usw. zu erwerben.
Der Erwerb kann unterschiedlichen Steuern unterliegen und es empfiehlt sich zu prüfen ob der Käufer Mehrwertsteuer oder Übertragungssteuer, usw. zahlen muss.
In Anbetracht der Bedeutung, die der Kauf einer Immobilie immer hat, ist eine rechtliche Beratung unerlässlich, um unnötige Risiken zu vermeiden.
Verkauf von Immobilien in Spanien
Ebenso ist es ratsam, beim Verkauf einer Immobilie in Spanien eine fachkundige Rechtsberatung einzuholen.
Die Interessen unserer Mandanten sind hier andere. Daher sind die Verhandlung und Gestaltung des Kaufvertrags und des Vermittlungsvertrags des Immobilienmaklers grundlegend.
Unsere Kanzlei kann auch eine erste Due-Dilligence-Prüfung Ihrer Immobilie vornehmen, um die Lage zu kennen. Und sie so in angemessener Weise zum Verkauf anzubieten.
Übertragung Immobilien in Spanien
Es gibt viele Gelegenheiten, in denen unsere Mandanten uns um Beistand bei der Übertragung einer Immobilie bitten.
Manchmal möchten sie die Immobilie an ein Familienmitglied oder einen Freund übertragen. In diesen Fällen ist es wichtig, die Umstände des Einzelfalls zu prüfen. Und damit den aus rechtlicher und steuerlicher Sicht effektivsten Weg für die Übertragung bestimmen zu können.
Die Übertragung kann durch Schenkung, Verkauf, Erbschaft usw. erfolgen.
Unsere Kanzlei informiert Sie ggf. über die verschiedenen Möglichkeiten und Kosten. So können Sie entscheiden, welcher Weg in Ihrem Fall der richtige ist.
Vermietung
In Spanien ändern sich die Vorschriften, die die Vermitung regeln, ständig. Das anwendbare Recht zu kennen und auszulegen ist für die Aushandlung und Abfassung eines Miet- oder Pachtvertrags unerlässlich. Und dass unsere Rechte geschützt sind.
Vielen ist nicht bekannt, dass nach spanischem Recht der Mieter beispielsweise das Recht haben kann, den Vertrag bis zu einer Mindestlaufzeit zu verlängern. Selbst wenn im Mietvertrag eine andere Laufzeit vereinbart wurde. Dies ist der Faill bei den Mietverträgen zur Nutzung eines Wohnraums.
Unsere Anwaltskanzlei berät Sie zu Ihrem Mietvertrag. Unabhängig ob sie vermieten oder mieten.
Rechtsberatung für Großinvestoren.
Die Rechtsberatung sieht bei Großinvestoren anders aus.
In diesen Fällen ist eine Due-Dilligence-Prüfung der Investition durchzuführen.
Die Gründung und Verwaltung der Immobiliengesellschaft.
Optimierung der Transaktion und Steuerberatung.
Projektmanagement usw.
Unsere Dienstleistungen im Bereich Immobilienrecht in Spanien.
Als Fachanwälte können wir Sie in all diesen Angelegenheiten und im Falle eines Rechtsstreits insbesondere auf gerichtlicher Ebene beraten.
Wenn Sie zu diesem Thema eine kompetente Rechtsberatung wünschen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
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Eigentumsübertragungen, Schenkungen, usw
Rechtsdienstleistungen der Anwälte von White Baos für große Investoren.
Aktuelle Artikel und Reale Fälle
In diesem Abschnitt sammeln wir alle unsere Veröffentlichungen zu rechtlichen Fragen und realen Fällen. Konsultieren Sie Ihre Zweifel
IMMOBILIEN IN SPANIEN: Ist Ihr Eigentum im Kataster sowohl als auch im Grundbuchamt eingetragen? Wen kümmert es? Es lohnt sich, beide Eintragungen vorzunehmen. Hier erklären wir Ihnen warum.
Die meisten Leute überrascht es, dass in Spanien zwei Registrierungmödalitäten koexistieren. Jedes Eigentum ist (oder sollte) in zwei verschiedenen Ämtern registriert sein, wobei jedes Amt unterschiedliche Information festhält. Bedauerlicherweise ist der Informationsaustausch zwischen beiden Ämtern nicht besonders gut, was zu Komplikationen führen kann. Der Anwalt des Käufers sollte die vorliegenden Daten beider Register prüfen. Es […]
SPANISCHES IMMOBILIENRECHT. KAUF UND VERKAUF EINES ANWESENS IN SPANIEN. ZAHLUNGSNACHWEIS DER GEMEINSCHAFTLICHEN PLUSVALIA ZWECKS EINTRAGUNG DER KAUFURKUNDE IN DAS GRUNDBUCH.
Sehr geehrter Leser, Sie sollten wissen, dass sich im Jahr 2013 einiges im Immobilienrecht und besonders im Kauf/Verkauf von Anwesen in Spanien geändert hat. Unter anderem müssen wir das Gesetz 16/2012 vom 27. Dezember hervorheben. Dieses hat den Artikel 254 des Hypothekengesetz (LH-Verordnung des 08.02.1946) mit Absatz 5 folgendermassen ergänzt: 5. Das Grundbuchamt wird keine […]