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GRUNDEIGENTUMSRECHT: Kauf- und Verkauf, Verpachtungen, Baugenehmigungen, usw.

Immobilienrecht in Spanien. An- und Verkauf von Immobilien. Übertragungen. Baugenehmigungen. Größere Investitionen.

Den Erwerb oder den Verkauf einer Immobilie, die Übertragung durch eine Schenkung, die Aushandlung und Abfassung eines guten Mietvertrags, die aktualisierug der Daten des Grundbuchamts oder des Katasters, die Beantragung von Baugenehmigungen sind wichtige Maßnahmen, die sorgfältig geprüft werden müssen, um die Bedürfnisse und Interessen der Mandanten zu gewährleisten.  In unserer Abteilung für Immobilienrecht in Spanien können wir Sie in diesen Bereichen beraten.

Immobilienkauf in Spanien

Wenn Sie eine Immobilie in Spanien kaufen möchten, müssen Sie richtig beraten werden. Es ist wichtig, die geltenden Vorschriften zu kennen, bevor Sie sich für den Kauf einer Immobilie entscheiden.

Zu den Dienstleistungen unsere Rechtsanwälte in White Baos erbringen, gehört die Due-Dilligence-Prüfung der Immobilie.

Nach dieser Prüfung können Sie die rechtliche Lage der Immobilie kennen. Vom Grundbuchamt bis zum Kataster, im Stadtbauamt, usw.

Ebenso ist eine rechtliche Beratung bei der Aushandlung der Vertragsklauseln unerlässlich.

Unter Berücksichtigung der Umstände jedes Einzelfalls könnte es von Interesse sein, die Immobilie privat oder über eine Gesellschaft usw. zu erwerben.

Der Erwerb kann unterschiedlichen Steuern unterliegen und es empfiehlt sich zu prüfen ob der Käufer Mehrwertsteuer oder Übertragungssteuer, usw. zahlen muss.

In Anbetracht der Bedeutung, die der Kauf einer Immobilie immer hat, ist eine rechtliche Beratung unerlässlich, um unnötige Risiken zu vermeiden.

Verkauf von Immobilien in Spanien

Ebenso ist es ratsam, beim Verkauf einer Immobilie in Spanien eine fachkundige Rechtsberatung einzuholen.

Die Interessen unserer Mandanten sind hier andere. Daher sind die Verhandlung und Gestaltung des Kaufvertrags und des Vermittlungsvertrags des Immobilienmaklers grundlegend.

Unsere Kanzlei kann auch eine erste Due-Dilligence-Prüfung Ihrer Immobilie vornehmen, um die Lage zu kennen. Und sie so in angemessener Weise zum Verkauf anzubieten.

Übertragung Immobilien in Spanien

Es gibt viele Gelegenheiten, in denen unsere Mandanten uns um Beistand bei der Übertragung einer Immobilie bitten.

Manchmal möchten sie die Immobilie an ein Familienmitglied oder einen Freund übertragen. In diesen Fällen ist es wichtig, die Umstände des Einzelfalls zu prüfen. Und damit den aus rechtlicher und steuerlicher Sicht effektivsten Weg für die Übertragung bestimmen zu können.

Die Übertragung kann durch Schenkung, Verkauf, Erbschaft usw. erfolgen.

Unsere Kanzlei informiert Sie ggf. über die verschiedenen Möglichkeiten und Kosten. So können Sie entscheiden, welcher Weg in Ihrem Fall der richtige ist.

Vermietung

In Spanien ändern sich die Vorschriften, die die Vermitung regeln, ständig. Das anwendbare Recht zu kennen und auszulegen ist für die Aushandlung und Abfassung eines Miet- oder Pachtvertrags unerlässlich. Und dass unsere Rechte geschützt sind.

Vielen ist nicht bekannt, dass nach spanischem Recht der Mieter beispielsweise das Recht haben kann, den Vertrag bis zu einer Mindestlaufzeit zu verlängern. Selbst wenn im Mietvertrag eine andere Laufzeit vereinbart wurde. Dies ist der Faill bei den Mietverträgen zur Nutzung eines Wohnraums.

Unsere Anwaltskanzlei berät Sie zu Ihrem Mietvertrag. Unabhängig ob sie vermieten oder mieten.

Rechtsberatung für Großinvestoren.

Die Rechtsberatung sieht bei Großinvestoren anders aus.

In diesen Fällen ist eine Due-Dilligence-Prüfung der Investition durchzuführen.

Die Gründung und Verwaltung der Immobiliengesellschaft.

Optimierung der Transaktion und Steuerberatung.

Projektmanagement usw.

Unsere Dienstleistungen im Bereich Immobilienrecht in Spanien.

Als Fachanwälte können wir Sie in all diesen Angelegenheiten und im Falle eines Rechtsstreits insbesondere auf gerichtlicher Ebene beraten.

Wenn Sie zu diesem Thema eine kompetente Rechtsberatung wünschen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. 

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Inmobilienverkauf in Spanien

Eigentumsübertragungen, Schenkungen, usw

Rechtsdienstleistungen der Anwälte von White Baos für große Investoren.

In Spanien muss der Verkäufer die gemeindliche Plusvalía municipal  (Wertsteigerung des Grund und Bodens) und die staatliche Ganancia Patrimonial (Differenz zwischen dem Anschaffung- und dem Übertragungswert des Objekts) zahlen. Ist der Verkäufer jedoch NICHT in Spanien steuerlich ansässig, weisen beide Steuern eine Reihe von Besonderheiten auf.

Im Allgemeinen ist der Verkäufer zur Zahlung der gemeindlichen Plusvalia verpflichtet. Ist er jedoch Nicht in Spanien steueransässig, dann wird der Käufer zum zahlungspflichtigen Substitut.  (Art. 106.2 TRLHL). Mit anderen Worten, in diesem Fall obliegt die Verpflichtung zur Zahlung der Plusvalia dem Käufer. Aus diesem Grund behält der Käufer normalerweise einen Betrag ein, um die Plusvalia direkt auszuzahlen.

Ja. Einerseits müssen in Spanien steueransässige Personen den Gewinn in ihrer Einkommensteuererklärung des nachfolgenden Jahres angeben. Für die Einreichung der Steuererklärung haben jedoch die NICHT-Steueransässigen eine Frist von 4 Monaten ab der Unterzeichnung der Kaufurkunde. Ein weiterer Unterschied ist der jeweils geltende Steuersatz. Steueransässige zahlen zwischen 19 % und 28 %. Während NICHT-Steueransässige mit einem festen Steuersatz von 19 % besteuert werden.

Darüber hinaus ist der NICHT-steueransässige Käufer gesetzlich verpflichtet, 3 %  des Preises einzubehalten und an die Steuerbehörde zu zahlen.

Üblicherweise werden diese Steuern vom Käufer und Verkäufer anteilig, je nach Anzahl der Tage, die jeder das Objekt besessen hat, gezahlt. Obwohl es von jedem einzelnen Stadtrat abhängt, wird normalerweise die Müllabfuhr in den ersten Monaten und die IBI  zum Ende (September-Oktober) des Jahres gezahlt.

Da es sich um unterschiedliche Verzeichnisse handelt, ist es nicht ungewöhnlich, dass die Daten im Grundbuchamt und im Kataster nicht übereinstimmen . Das Kataster ist eine rein administrative Aufzeichnung, die den Standort der Immobilie,  ihre Ausmaße, usw. wiedergibt. Und die für die Berechnung einiger Steuern, wie z.Bsp. die IBI verwendet wird. Das Grundbuchamt registriet die Rechte über das Objekt: Wer der Eigentümer ist, ob es mit einer Hypothek belastet ist, usw. Beim Kauf oder Verkauf ist es sehr wichtig, beide zu überprüfen, um die rechtliche Situation der Immobilie genau zu ermitteln.

Die Regelung über die Bewohnbarkeitsbescheinigung wurde durch das Dekret 12/2021 vom 22. Januar mit der Einführung der sogenannten „Verantwortlichen Erklärung“ geändert. Es handelt sich um ein wichtiges Dokument für die Übertragung des Objekts und kann zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Käufern und Verkäufern führen.  Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website.

Ab der Unterzeichnung eines Dokuments, gehen Käufer und Verkäufer rechtliche Verpflichtungen ein, die ihnen möglicherweise nicht bekannt sind.  White-Baos Abogados empfiehlt immer, kein Dokument zu unterzeichnen (Angebot, Reservierung, Anzahlung), bevor es von einem Anwalt geprüft worden ist.

Es ist ratsam, im Kauf- und/oder Maklervertrag darauf hinzuweisen, dass die Gebühren des  Immobilienmaklers nur anfallen, wenn der Verkauf beim Notar zu 100% abgeschlossen ist. Ebenso empfiehlt es sich, dass der Makler die erste Anzahlung nicht direkt einbehält und dass der Verkäufer den Kaufvertrag selbst in seinem eigenen Namen unterzeichnet.

Laut Art. 1455 des BG werden trägt der Verkäufer die Kosten für die Erteilung der Kaufurkunde und die Kosten ab der ersten und den nachfolgenden Kopien gehen zu Lasten des Käufers. Je nach Gebiet können jedoch andere Gepflogenheiten gelten. In der Marina Alta ist es beispielsweise üblich, dass der Käufer die  Notargebühren trägt. Die Gebühren des Grundbuchamts für Eintragung des Eigentümerwechsels trägt der Käufer.

 

 

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