Wenn ärztliche Behandlungsfehler auftreten, ist die Form der Geltendmachung von Ansprüchen vollkommen unterschiedlich und hängt davon ab, ob das öffentliche Gesundheitswesen (spanische Sozialversicherung: Krankenhäuser, Kliniken usw.) oder eine private Anstalt betroffen sind. Ansprüche gegen das öffentliche Gesundheitswesen. In diesem Fall werden Schadensersatzansprüche hauptsächlich in einem Verwaltungsstreitverfahren vorgebracht. Die Anspruchsfrist beträgt normalerweise 1 Jahr, ab dem […]