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Spanisches Versicherungsrecht. Schadenersatzforderungen gegen Versicherungsgesellschaften.
Bedauerlicherweise kommt es häufig vor, dass Versicherungsnehmer oder Geschädigte auf Probleme stossen, wenn sie bei den Versicherungsfirmen Schadenersatz beantragen. Diese greifen auf alle möglichen Vorwände und Ausflüchte zurück um keine Entschädigung zu bezahlen.
Das Problem liegt in den meisten Fällen:
1.- Die Versicherungsgesellschaften erklären den Inhalt ihrer Versicherungsverträge (das Kleingedruckte) weder präzise noch ausreichend. Oft kommt es vor, dass diese Verträge unklare und versteckte Vertragsbedingungen enthalten, die darauf abzielen die Verantwortung der Gesellschaft zu veringern und zu verhindern, dass der Versicherungsnehmer entschädigt wird.
2.- Ebenso kommt es bei beruflicher (zBsp. medizinischer) Nachlässigkeit oft vor, dass die Versicherungsgesellschaften jeglichen Anspruch auf Entschädigung verweigern. Und das, obwohl die Nachlässigkeit klar und eindeutig nachweisbar ist und die meisten Praktiker eine Berufshaftpflichtversicherung zu diesem Zweck abgeschlossen haben. Die Ausflüchte sind vielfältig und gehen von der Verneinung der vorgeworfenen Fahrlässigkeit, bis zur Abstreitung dass der entstandene Schaden auf das Verhalten des Praktikers zurückzuführen ist, usw.
3.- Bei Lebens-oder Unfallversicherungen wird oftmals der Versicherungsschutz mit der Begründung verweigert, dass die Todesursache auf eine vorherige Krankheit des Versicherungsnehmers zurückzuführen ist, oder dass die Schäden und Folgeerscheinungen bereits vor dem Unfall bestanden.
4.- In Bezug auf die medizinischen Privatversicherungen muss erwähnt werden, dass die Versicherungsgesellschaften gelegentlich versuchen bestimmte Ausgaben (zBsp. ein chirurgischer Eingriff) zu umgehen. Diese Kosten sind nach Auffassung der Versicherung vom Versicherungsvertrag ausgeschlossen.
Im Allgemeinen verwenden die Versicherungen vielfältige Vorwände und Ausflüchte um ihren Verpflichtungen nicht nachzukommen und Entschädigungen und Ausgleichszahlungen zu umgehen.
Es ist von äusserster Wichtigkeit, dass Sie Ihre bereits unterzeichneten Versicherungsverträge im Detail prüfen. Nicht nur den Einzelversicherungsvertrag, sondern auch die „allgemeinen Bedingungen“ der Versicherungsgesellschaft. Haben Sie Zweifel, dann verlangen Sie von Ihrem Versicherungsmakler oder von der Versicherungsgesellschaft eine schriftliche Klärung. Im Streitfall oder bei Diskrepanz mit der Versicherungsgesellschaft sollte zuerst eine freundschaftliche Lösung angestrebt werden und sollte dies nicht möglich sein, dann müssten die nötigen Rechtsmittel bei den zuständigen Gerichten eingelegt werden.
Bei etwaige Rückfragen zum Thema Privatversicherungen, Versicherungsverträge und Versicherungsgesellschaftten stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.
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