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Rechtsstreit Immobilienrecht

Rechtsstreitigkeiten Immobilienrecht in Spanien. Vertragsbruch. Bauträger. Bauhunternehmen. Außervertragliche Haftung für Schäden. Baumängel. Auflösung des gemeinsamen Eigentums. Zwangsräumungen und Probleme mit Mietern.

Immobilienstreitigkeiten in Spanien können komplex sein. Und bringen oftmals hohe finanzielle Risiken und persönliche Belastungen mit sich. Ob es sich um eine Immobilientransaktion (An- und Verkauf usw.), ein Bauprojekt oder um die  Verwaltung einer Immobilie handelt; White-Baos Anwälte sind bestrebt, Ihnen die rechtliche Unterstützung zu bieten, die Sie benötigen, um Ihre Interessen jederzeit zu wahren.

 

 

Ansprüche gegen Bauträger und Verwertung von Sicherheiten bei Off-Plan-Käufen.

Immobilienkäufe gemäß Bauplan können mit Risiken verbunden sein. Bauträger die ihre Versprechungen nicht einhalten. Beispielsweise hinsichtlich einer pünktlichen Übergabe, der Qualität der Materialien oder der Ausführung der Arbeiten, usw. Womit Sie als Käufer in eine schwierige Lage geraten. Unsere Kanzleit ist darauf spezialisiert, Ansprüche gegen Bauträger geltend zu machen und Sicherheiten durchzusetzen, um Ihre Investition zu schützen.

 

Darüber hinaus müssen Bauträger gemäß der  LOE (Baugesetz)  die von Ihnen gezahlten Beträge garantieren, wenn Sie ein Off-Plan Objekt kaufen.

 

Kündigung von Bauausführungsverträgen mit Bauunternehmen.

Bauprojekte können manchmal aus der Bahn geraten, was zu erheblichen Komplikationen und Schwierigkeiten führt, die ein sofortiges Handeln erfordern. Missverständnisse und unterschiedliche Sichtweisen mit dem Bauunternehmen können zu Verzögerungen der Fertigstellung, zur Nichteinhaltung vereinbarter Spezifikationen, zu Meinungsverschiedenheiten über die Qualität der Materialien, zu überteuerten Extra-Arbeiten usw. führen. Wenn Sie Probleme mit Ihrem Bauunternehmen  haben oder einen Bauvertrag kündigen müssen, bieten wir Ihnen die rechtliche Unterstützung, die Sie benötigen.

 

Außervertragliche Haftung für Schäden, die durch Bauarbeiten verursacht werden

Bauprojekte können manchmal Schäden an benachbarten Grundstücken oder an  öffentlichen Infrastrukturen verursachen. Wir bieten Rechtsberatung zur  außervertraglichen Haftung für solche Schäden. Ob Sie als betroffene Partei eine Entschädigung fordern oder sich gegen überhöhte Ansprüche verteidigen müssen, wir werden sorgfältig daran arbeiten, eine faire und gerechte Lösung in Ihrem Immobilienstreitfall sicherzustellen.

 

Ansprüche wegen Baufehlern und Mängeln

Die Entdeckung von Mängeln an einer neu gebauten oder erworbenen  Immobilie kann sowohl enttäuschend als auch kostspielig sein. Diese Mängel können in verschiedenen Formen auftreten, von kleinen kosmetischen Problemen bis hin zu schwerwiegenderen strukturellen Mängeln. Probleme mit dem Fundament. Probleme mit dem Dach. Sanitär- oder Elektromängel. Eindringen von Wasser. Schlechte Isolierung. Usw. Das rechtzeitige Erkennen und Beheben dieser Mängel ist entscheidend, um Ihre Investition zu schützen. Unsere Kanzlei ist auf die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Baufehlern spezialisiert, unabhängig von der Art und der Schwere des/der Problems/e.

 

Auflösung der Miteigentümerschaft und Erlöschen der Eigentümergemeinschaft

Miteigentumsvereinbarungen können manchmal zu Streitigkeiten zwischen Miteigentümern führen. Meinungsverschiedenheiten über die Nutzung des Eigentums. Instandhaltungspflichten. Finanzielle Verpflichtungen. Änderungen der persönlichen Umstände der Miteigentümer, usw. Diese Streitigkeiten können eskalieren, erhebliche Spannungen verursachen und zu komplexen Rechtlagen führen. Wir können Ihnen  helfen die Miteigentümerschaft und die Vereinbarungen der Gemeinschaft auf faire und rechtskonforme Weise aufzulösen.

 

Zwansräumungen und Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter

Die Beziehungen zwischen Mieter und Vermieter können zu Konfliktsituationen führen, insbesondere bei Nichtzahlung der Miete. Aber auch durch Verstöße gegen den Mietvertrag, Sachschäden, Lärmbelästigungen, Streitigkeiten über die Kaution oder Reparaturen usw. Unsere Kanzlei kann Ihnen helfen. Unsere Fachanwälte kümmern sich um alle Aspekte des Räumungsprozesses. Von außergerichtlichen Mahnungen bis zur Vertretung vor Gericht.

 

Andere mit Immobilien verbundene Ansprüche : Grundstücksgrenzen usw.

Unklare Grundstücksgrenzen, Veränderungen der Gundstücksgrenzen,  Meinungsverschiedenheiten über Dienstbarkeiten oder Wegerechte. Die Kanzlei White-Baos ist darauf spezialisiert, mit diesen und anderen Problemen umzugehen und mit komplexen Rechtssituationen des Immobilienrechts zu bewältigen.

 

Unsere Anwaltskanzlei für Ihren Rechtsstreit im Zusammenhang mit Ihrer Immobilie zu wählen, bedeutet, dass Sie mit einem engagierten Team von Rechtsexperten zusammenarbeiten, die sich dafür einsetzen, die besten Ergebnisse für unsere Mandanten zu erzielen. Mit einer nachgewiesenen Erfolgsbilanz von erfolgreich abgeschlossenen Fällen und fundierten Kenntnissen des spanischen Immobilienrechts sind wir die ideale Wahl, um Ihnen beizustehen. Wir helfen Ihnen,  Ihre Investitionen zu schützen und sich im komplexen Immobilienrecht in Spanien zurechtzufinden.

Aktuelle Artikel und Reale Fälle

In diesem Abschnitt sammeln wir alle unsere Veröffentlichungen zu rechtlichen Fragen und realen Fällen. Konsultieren Sie Ihre Zweifel

Spanien. Immobilienrecht. Kauf nach Plan.

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Das Gericht Nummer 5 der Stadt San Javier verurteilte in seinem Urteil 90/17 vom 10. Juli 2017 die Bank P zur Rückzahlung an unsere Mandanten Herrn L. und Frau M. der investierten Gelder in die Off-Plan Immobilie der Siedlung TERCIA REAL des Unternehmens Proyectos y Desarrollos Urfesan S.L   Nach Auffassung des Gerichts wurde klar […]

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Anspruch auf Rückerstattung der verlorenen Anzahlungen für den Kauf einer Off-Plan Immobilie. Almanzora Country Club. Ein neuer Erfolg.

Unser heutiger Artikel wendet sich an alle, die Ihre Ersparnisse in eine Immobilie in Spanien anlegten, die nie fertiggstellt wurde. Wir möchten an das Gesetz 57/68 erinnern, nach dem die Bank die volle Verantwortung für die erhaltenen Anzahlungen trägt und gezwungen ist diese zurückzuerstatten, wenn die vorgeschriebenen Garantieverpflichtungen nicht gewährleistet waren. Laut Gesetz 57/68 muss die Bank […]

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