Um das Vermögen des Verstorbenen in Spanien zu erben, müssen die Erben in die Erbschaftssteuer zahlen. Und müssen, wenn Immobilien zur Erbschaft gehören, auch die Plusvalía-Steuer zahlen. Im Artikel dieser Woche behandeln wir die Verjährungsfrist der Erbschafts- und der Plusvaliasteuer in Spanien. Das heißt, die Frist, nach deren Ablauf die Behörden die Zahlung nicht mehr […]
Beratung und Planung zur Erbschafts- und Schenkungssteuer.
White & Baos Abogados kann Ihnen bei Ihrer Nachfolge-und Erbschaftsplanung zur Seite stehen. Sie können die Erbschafts- und Schenkungssteuer, die vor allem bei Nicht-Steueransässigen sehr hoch ausfallen kann, erheblich verringern. In letzter Zeit sind bei uns diesbezüglich viele Nachfragen von Nicht-Residenten, vorwiegend britischer Nationalität, eingegangen. Diesen Kunden wurde empfohlen ihr Eigentum einer britischen Gesellschaft zu schenken, deren alleiniger Zweck die Umgehung der in Spanien anfallenden Erbschaftssteuer (Impuesto de sucesiones ISD) ist, die für spanische Nicht-Residenten den 40% Wert der Erbschaft ausmacht. Wir kommen nochmals darauf zu sprechen, da die Befolgung dieses Ratschlags nach unserem Ermessen ernste Konsequenzen mit sich bringen kann. Wir möchten klarstellen, dass selbst wenn Sie einer Gesellschaft Ihr Eigentum schenken, verkaufen oder sonstwie übertragen, diese Firma aber keine Tätigkeit und als einzigen Besitz Ihre Immobilie aufweist, die Erbschaftssteuer auf jeden Fall bezahlt werden muss. Nach dem Tod des Gesellschafters werden die Aktien, die das Eigentum der Immobilie darstellen, von den Nachfolgern geerbt womit theoretisch sofort die Erbschaftssteuer anfällt.Unsere Leser müssen wissen, dass die Erbschafts-und Schenkungssteuer für Nicht-Residenten in Spanien folgendermassen gestaffelt ist. Der niedrigste Steuersatz beträgt 7.65% und der höchste 34%.Diesen Kunden wurde empfohlen, ihr Eigentum mittels einer Schenkung an eine britische Gesellschaft zu übertragen. Es wurde ihnen mitgeteilt, dass die Gesellschaften keine Schenkungssteuer zahlen, womit nur die 1.2% Steuer zu Dokumentierten Rechtshandlungen (Actos Jurídicos Documentados (AJD)) anfallen würde, also nur 1.2% Steuer des Gesammtwertes der ImmobilieDies stimmt, aber nur zum Teil. Die Gesellschaften zahlen keine Schenkungssteuer, die spanischen Unternehmen sind jedoch zur Zahlung der Körperschaftssteuer und die ausländischen Gesellschaften zur Zahlung der 19% Gewinnsteuer der Nicht-Residenten (Ltd, GmbH) verpflichtetIn der Praxis bedeutet dies, dass Sie gemäss Königlichem Erlass 5/2004 als Nicht-Resident und nach Schenkung einer Immobilie in Spanien an eine Gesellschaft, besagte 1.2% Steuer zu Dokumentierten Rechtshandlungen zahlen müssen. Ebenso muss aber auch das Unternehmen gemäss Artikel 25.1.f des Königlichen Erlass 5/2204 19% Gewinnsteuer (entsprechend dem Wert der Liegenschaft) zahlen. Sollte das Unternehmen, nun Eigentümer der Immobilie, dies versäumen, könnte es einer Steuerprüfung und den damit verbundenen Sanktionen unterliegen. Beachten Sie bitte folgendes Beispiel:Ein Nicht-Residenten Ehepaar SCHENKT einer ausländischen Gesellschaft eine Immobilie im Werte von Eur. 200.000Die zahlbaren Steuern wären einerseits 1.2% Steuern zu Dokumentierten Rechtshandlungen, (d.h. Eur. 2.400) und ebenfalls müsste das Unternehmen die Schenkung in der Einkommensteuer der Nicht-Residenten erklären und 19% zahlen. (d.h. 38000 Eur.). Somit wäre der Gesammtsteuerbetrag Eur. 40.400. Dies ist bei weitem mehr als die Erbschaftssteuer, die man ursprüglich vermeiden wollte. Wie schon vorher erwähnt, hat das Finanzamt diesen Punkt klargestellt. Nach diesbezüglicher Anfrage 2017-04 einer französischen Gesellschaft wurde bestätigt, dass die Schenkung keiner Erbschafts- oder Schenkungssteuer unterliegt. Dennoch muss die Körperschaftssteuer bezahlt werden, da der Empfänger eine Gesellschaft ist, die nicht in Spanien steueransässig ist. Um Ihre Erbschaftssteuer zu verringern, gibt es bessere Alternativen. Haben Sie Fragen, Zweifel oder Sorgen zu dieser Angelegenheit, lassen Sie es uns bitte wissen. Die zu entrichtende Steuer hängt von vielen Faktoren ab: U.a. von Ihrem steuerlichen Wohnsitz, in welcher Autonomen Gemeinschaft (Comunidad Autonoma) und wie lange Sie dort wohnen (im Fall Sie sind in Spanien ansässig), wie Ihr Testament abgefasst wurde, usw. Die Information dieser Web-Seite stellt keine Rechtsberatung dar. Sie übermittelt lediglich allgemeine Auskunft zu Rechtsfragen.
2013
Aktuelle Artikel und Reale Fälle
In diesem Abschnitt sammeln wir alle unsere Veröffentlichungen zu rechtlichen Fragen und realen Fällen. Konsultieren Sie Ihre Zweifel
Wir erklären, unter welchen Umständen, die Aussetzung der Frist für die Zahlung der Erbschafts- und Schenkungssteuer in Spanien beantragt werden kann.
Wenn jemand verstirbt, stehen die Erben vor einer Reihe von Verfahren und Formalitäten, die zur Abwicklung der Erbschaft durchgeführt werden müssen. Einer der wichtigsten Aspekte ist die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ISD). Diese Steuer ist für die Aufteilung des Vermögens von entscheidender Bedeutung. Sie kann aufgrund der für ihre Zahlung festgelegten Fristen Anlass zur Sorge geben. […]
JETZT IST ES OFFIZIELL!!! Die neue Erbschafts- und Schenkungssteuer in der Autonomen Region Valencia. 99 % Steuervergütung. Eltern. Kinder. Ehepartner. Rechtliche Beratung.
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