Estimado señor: Mi pareja ( somos una pareja homosexual de británicos, ingleses) está muy enfermo. Hemos ido a un asesor que nos ha informado que como no estamos casados, y no soy su cónyuge, ( aunque somos “civil partners”), se me considera a los efectos del Impuesto de Sucesiones en España, como un extraño […]
TESTAMENTE / ERBSCHAFTEN / ERBSCHAFTSSTEUER: (Spanien, Deutschland, Österreich, Schweiz, usw.)
White Baos Abogados sind Experten in der rechtlichen Beratung im Bereich Erbschaften, Testamente und Erbschaftsteuer in Spanien. Ebenso in der Anfechtung von Testamenten oder bei Klagen gegen Erbschaften.
Spanische und internationale Erbschaften.
Als Rechtsanwälte konnten wir zahlreichen Mandanten bei der Abwicklung Ihrer Erbschaftsverfahren in Spanien helfen. Und auch außerhalb Spaniens durch unsere Kooperationsbüros im Ausland.
Unsere Kenntnisse des internationalen Privatrechts und des spanischen Rechts machen uns zu einer renommierten Kanzlei in der Bearbeitung von Erbschaften mit internationalen Komponenten. Und in deren Auswirkungen auf die Erbschaftssteuer der Expats. Mit Spezialisierung auf die Vollstreckung von ausländischen Testamenten in Spanien.
Testamente in- und außerhalb Spaniens.
Als Experten mit Kenntnissen des spanischen und europäischen Rechts (insbesondere der Europäischen Verordnung 650/2012) und des internationalen Rechts beraten wir unsere (insbesondere Expats) Mandanten bei der Erstellung ihrer Testamente.
Es ist wichtig, zu beachten.
Erstens, die verschiedenen Gesetze, die anwendbar sein können.
Zweitens, die steuerlichen Auswirkungen. Die Erbschaftssteuer.
Schließlich, die Wünsche des Mandanten und die Ausführung seines Willens.
Rechtsberatung zur Erbschaftsteuer in Spanien.
Bei Erstellung eines Testaments oder bei der Abwicklung eines Erbschaftsverfahrens ist es unerlässlich, die Erbschaftssteuer in Spanien zu kennen. Ihre Anwendbarkeit auf die Ausländer oder in den Fällen, in denen ein Vermögen im Ausland vorhanden ist usw.
Als Rechtsanwälte erhalten steuerrechtliche Beratung im Vorfeld und es wird eine, an die Bedürfnisse des Mandanten angepasste Steuerplanung durchgeführt.
Ebenso beraten wir die Erben usw. über die verschiedenen Steueroptionen usw.
Darüber hinaus haben wir in Bezug auf die Erbschaftsteuer in Spanien zahlreiche Erfolge in der Geltendmachung von Ansprüchen gegen das Finanzamt erzielt.
Anfechtung und Nichtigkeit von Testamenten in Spanien.
Eines unserer Fachgebiete ist die Anfechtung von Testamenten und Erbschaften in Spanien. Sowohl von Spaniern als auch von den Expats: Briten, Iren, Franzosen, Belgiern, Deutsche usw.
Wenn man Ihnen nichts hinterlassen hat und Sie wissen möchten, ob Sie ein Testament anfechten können; oder wenn Sie eine Erbschaft aufheben oder gegen die Erben klagen möchten, kann unsere Kanzlei Sie beraten.
Unser Erbschafts-, Testaments- und Erbschaftsteuerservice in Spanien
Als Fachanwälte können wir Sie sowohl in der Abwicklung dieser Angelegenheiten vor den spanischen Gerichten beraten; als auch in den Fällen, in denen kein gerichtliches Verfahren erforderlich ist.
Wenn Sie eine kompetente Rechtsberatung wünschen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
- Spanische Testamente ( unterzeichnet in Spanien, Grossbritanien, Deutschland, Österreich, Schweiz, Frankreich, usw.)
- Nachlassverfahren der Erbschaften in Spanien
- Beratung und Planung zur Erbschafts- und Schenkungssteuer.
- ANWALTSKANZLEI, BERUFUNG, WIDERRUF VON TESTAMENTEN IN SPANIEN, ANWENDUNG SPANISCHEN ODER AUSLÄNDISCHEN RECHTS.
Aktuelle Artikel und Reale Fälle
In diesem Abschnitt sammeln wir alle unsere Veröffentlichungen zu rechtlichen Fragen und realen Fällen. Konsultieren Sie Ihre Zweifel
LEY ESPAÑOLA DE SUCESIONES Y DONACIONES – La necesidad de obtener un Certificado notarial para poder heredar en Inglaterra (Reino Unido).
Consulta: Mi madre (de nacionalidad inglesa) falleció en España. Lamentablemente dejó únicamente un testamento español para sus bienes en España, pero no dejó testamento inglés para sus bienes en Inglaterra. Ella era viuda y yo su único descendiente. El Tribunal de “Probate” Sucesiones del Reino Unido, con el fin de administrar sus bienes en ese […]
La ley aplicable a las sucesiones de extranjeros en España. El nuevo Reglamento Europeo 650/2012. La impugnación y anulación de testamentos de británicos en España.
Estimados lectores: HA SIDO APROBADO POR EL PARLAMENTO EUROPEO Y ENTRO EN VIGOR EL REGLAMENTO (UE) NO. 650/2012, RELATIVO A LAS SUCESIONES MORTIS CAUSA Y A LA CREACIÓN DE UN CERTIFICADO SUCESORIO EUROPEO Como ya anunciamos, finalmente este reglamento aprobado y ratificado por España, y se aplicará, según su artículo 20, aunque afecte a personas […]