White Baos Rechtsanwälte freut sich mitteilen zu können, dass alle bis zum heutigen Tag eingeleiteten Verfahren im Zusammenhang mit der Börseneinführung von Bankia im Juli 2011 gewonnen sind.
Eine besondere Erwähnung verdient die Tatsache, dass sich die Gerichte in dieser Angelegenheit der allgemeinen Auffassung anschliessen und erklären, dass hier eine bewusste Täuschung seitens Bankia vorliegt. Die Bankgesellschaft wurde als solides, solventes Unternehmen mit bedeutenden Gewinnen und sehr guten Zukunftsaussichten vorgestellt, wobei sich diese Information im Nachhinein als vollkommen falsch und daher irreführend erwies. Eine wahrheitsgemässe Datenübermittlung von Bankias tatsächlicher Finanzlage, hätte die Anleger bewogen von einer Investion Abstand zu nehmen.
In unserem ständigen Bestreben die Verbraucherrechte (insbesondere der ausländischen Gemeinschaften) in Spanien zu schützen, möchte White Baos Rechtsanwälte den Betroffenen helfen, mit dem geringsten Risiko und Kostenaufwand, erfolgreich gegen Bankia vorzugehen.
Wir unterstützen unsere Mandanten wie folgt:
.- Kleinanleger (bis zu 2.000€) können ohne jeglichen Kostenaufwand Ansprüche gegen Bankia geltend machen. Laut Gesetz sind bei Klagen unter € 2.000 weder Prozessbevollmächtigter noch Anwalt erforderlich.
Wir leiten das Verfahren in Ihrem Namen ein und berechnen unsere Honorare nur nach Prozessgewinn. Im Falle eines nachteiligen Urteils zahlen Sie weder Kosten an Bankia noch an White Baos. Es handelt sich hierbei um ein für Sie vollkommen risikofreies Verfahren.
.- Investoren ( 2.001€ bis zu 250.000€) In diesem Fall werden unsere Anwaltsgebühren nur fällig, wenn das Verfahren gewonnen wird. Diesen Kostenaufwand können Sie jedoch von Bankia zurückgewinnen. Ein vorteihaftes Urteil bedeutet für die Gegenpartei (Bankia) die Rückerstattung der investierten Summe, zuzüglich Zinsen und die Tragung Ihrer Prozesskosten (Anwalt und Prozessbevollmächtigter).
Sollten Sie den Prozess verlieren (liegt im Rahmen des Möglichen, ist in unserer Kanzlei jedoch bis zum heutigen Zeitpunkt nicht vorgekommen) sind unsere Anwaltshonorare aufgehoben, obwohl Sie zur Tratung der Anwaltskosten der Bankia-Anwälte verurteilt werden können.
Zusammenfassend sollten Bankia Investoren wissen:
.- Die Reklamationsfrist ist noch nicht verstrichen.
.- Laut offizieller Statistik fällt die überwiegende Mehrheit der Gerichtsurteile zugunsten der Kläger aus.
.- Bei einer Investition bis zu 2.000€:
Risikofreie Geltendmachung von Ansprüchen, selbst wenn Sie den Prozess verlieren.
.-Bei einer Investion ab 2.001€:
White Baos bietet die Möglichkeit gerichtlich zu klagen und Honorarforderungen nur in Rechnung zu stellen wenn Sie den Prozess gewinnen.
.- Wir haben 100% der Verfahren gegen Bankia gewonnen.
Zur Zeit sind Ihre Bankia-Aktien praktisch wertlos. Wir helfen, Ihren Verlust sowie die anfallenden Zinzen zurückzugewinnen.
Für Rückfragen zum Thema stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.
Dieser Artikel beinhaltet keine Rechtsberatung. Er übermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen.
Carlos Baos (Rechstanwalt)
Spanische Anwaltskanzlei
Alicante, Denia, Marina Alta, Costa Blanca.
2015