Sind Sie sicher, dass Ihre Grundsteuer (IBI Impuesto Bienes Inmuebles) angemessen ist?

Sind Sie sicher, dass Ihre Grundsteuer (IBI Impuesto Bienes Inmuebles) angemessen ist?

Unabhängig von der gewählten Zahlungsmodalität, erhält jeder Immobilieneigentümer in diesen Wochen von der Gemeinde oder der zuständigen Verwaltungsbehörde (zBsp. SUMA), einen Zahlungsbescheid für die Zahlung der spanischen Grundsteuer (IBI)

Grundlage dieser Steuer ist der Katasterwert der Immobilie, der in erster Linie von der im Katasteramt (Catastro) eingetragenen Beschreibung der Liegenschaft abhängt.  Ausschlaggebend sind die Quadratmeter des Grundstücks, die Quadratmeter der bebauten Fläche, die Bauart, ob es sich um einen städtischen oder ländlichen Bestitz handelt, usw.

Häufig erhalten wir Anfragen von Kunden, die aufgrund einer oder mehrerer falscher Eintragungen im Katasteramt, jedes Jahr mehr Steuern (u.a. Grundsteuer/IBI) bezahlt haben als Ihnen zukommt.  

In den meisten Fällen sind diese falschen Eintragungen auf Fehlmessungen der Grundstücksoberfläche zurückzuführen, auf eine unzutreffende Beschreibung und/oder Verwendungszweck des Objekts, (einem Privatbesitz wird eine geschäftliche oder industrielle Nutzung zugeschrieben) usw.

Eine fehlerhafte Eintragung des Eigentums hat nicht nur Auswirkungen auf die jährliche Grund- und Abfallentsorgungssteuer. Sie kann auch die Erbschafts- und Schenkungssteuer und andere Steuersätze beeinflussen, für dessen  Errechnung die Eintragungen im Katasteramt zu Grunde gelegt werden. 

Ein falscher oder ungenauer Katasterwert hat ausserdem eine höhere Wertzuwachssteuer (die sogenannte Plusvalia) zur Folge wenn das Objekt übertragen (verkauft, vererbt, usw.) wird, sowohl als auch die Einkommensteuererklärung für Nichtansässige Steuerzahler, deren Grundlage ein Prozentsatz des Katasterwertes ist.

Wir empfehlen unseren Lesern ihre Katasterbeschreigung auf der Webseite der virtuellen Katasterauskunftsstelle “Oficina Virtual del Catastro” on-line zu überprüfen,  gegebenenfalls  im zuständigen Gemeindeamt, oder bei SUMA zu beantragen.

Haben Sie kürzlich eine Mitteilung über die Änderung Ihres Katasterwertes und eine Zahlungsaufforderung für den nach der neuen Bewertung fälligen Differenzbetrag erhalten? Sie müssen wissen, dass die Behörden je nach Grund der Änderung, die Zahlung der Unterschiedsbeträge der letzten vier Jahre verlangen können.

Für Rückfragen zum Thema Gemeindesteuern und/oder Katasterangabenstehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

Dieser Artikel beinhaltet keine Rechtsberatung. Er übermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

Spanische Anwaltskanzlei

Alicante, Denia, Marina Alta Costa Blanca.

2015

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