Sind Sie vom Volkswagen Skandal betroffen?

Unsere Kanzlei hat viele Anfragen zum Thema Volkswagen und Datenmanipulierung der Stickstoff-Emissionen der Dieselmotore erhalten. Dem Anschein nach, sind Tausende von Fahrzeuge in Spanien und weltweit mehrere Millionen betroffen.

Sind Sie nicht sicher, ob sich Ihr Wagen unter diesen Fällen befindet? Sie können auf der Web von Volkswagen, Audi, Seat und Skoda nachprüfen, ob sich Ihr Modell unter den Betroffen befindet.   Im Zweifelsfall können Sie hren Wagen in einer Fachwerkstatt überprüfen lassen, oder Ihren Autohandel um Bestätigung bitten.

Sind Sie einer der Betroffenen, sollten Sie warten bevor Sie gerichtlich gegen VW vorgehen. Anscheinend besteht Seitens der Firma die Absicht, die Besitzer der “getunten” Fahrzeuge mit Gegenleistungsangeboten in den nächsten Tagen zu kontaktieren.

Im Prinzip sollte VW das Problem lösen und den Verbraucher für die durch den Betrug enstandenen Schäden entschädigen, dies bedeutet:

1)  Völlig kostenlose Überprüfung des Fahrzeugs und Entfernung der elektronischen Vorrichtung. (einschliesslich geleistete Arbeitsstunden, Ersatzteile, usw.)

2) Übernahme der durch die Überprüfung entstehenden Kosten. Das heist zum Beispiel, Transportkosten zahlen oder einen Ersatzwagen kostenlos zur Verfügung stellen, wenn Sie nicht mit Ihrem Wagen zur Arbeit fahren können.

3) Nach Enfernung der betrügerischen Vorrichtung muss das Fahrzeug eine Überprüfung durch den TÜV (ITV) bestehen. Ebenso ist es ratsam, von VW eine Bescheinigung für die vorgenommennen Änderungen, die neuen Emissionswerte und die möglichen Auswirkungen für das Fahrzeug zu bekommen.

Als Verantwortlicher des Betrugs muss VW für dessen Auswirkungen (Erhöhter Benzinverbrauch, höhere Steuer aufgrund höherer Emissionen, Minderung der Leistung, usw.) haften und Ersatz leisten.

Wir empfehlen sehr, einen ausführlichen Berricht aller vorgenommenen Arbeiten von Ihrer Autowekstatt einzuholen damit, falls nötig, ein Nachweis für die entstandenen negativen Auswirkungen vorliegt.

Ebenso empfehlen wir den Kaufvertrag des Fahrzeugs, die Rechnung und die Werbung bereitzuhalten, als Beweis für die Eigenschaften und Leistungen des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Kaufes.

Sind Sie nicht mit den Vorschlägen von VW, mit der Reparatur, oder mit dem Leistungsverlust einverstanden, können Sie auf zivilrechtlichem Wege Schadensersatzklage erheben. In einigen Fällen könnte sogar die Möglichkeit bestehen, die Nichtigkeit und Rückzahlung des bezahlten Kaufpreises zu verlangen.

Für Rückfragen zum Thema stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

Dieser Artikel beinhaltet keine Rechtsberatung. Er übermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen.

Carlos Baos (Rechstanwalt)

Spanische Anwaltskanzlei

Alicante, Denia, Marina Alta, Costa Blanca.

2015