Spanien Rückzahlung der Erbschaftssteuer. 100% der Fälle gewonnen

Haben Sie ihre Spanische Erbschafts-oder Schenkungssteuer als Nicht-Resident bezahlt? War der Verstorbene bzw. Spender ein Verwandter 1 Grades: Vater, Mutter, Kind, Grossvater, Enkelkind, Ihr Ehepartner? Es ist durchaus möglich, den Grossteil der gezahlten Steuer, sogar den gesammten Steuerbetrag zuzüglich Zinsen zurückzugewinnen.

Viele vorherige Artikel haben den Urteilsspruch des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 3. September 2014 behandelt. Die Entscheidung betrachtete die spanische Erbschafts-und Schenkungssteuer als diskriminierend und gegen das Prinzip des freien Kapitalverkehrs verstossend.

Die spanische Erbschafts-und Schenkungssteuer Nr. 29/1987 wurde nach diesem Urteil durch das Gesetz Nr.26/2014 vom 27 November geändert und es wurde anerkannt, dass die in der Europäischen Union (oder im europäischen Wirtschaftsraum) ansässigen Bürger Anrecht auf die weitaus günstigeren Autonomen Rechtsvorschriften der “Länder” haben, die bisher nur den in Spanien Ansässigen vorbehalten war. 

Nach dieser Gesetzänderung hat White Baos Rechtsanwälte viele Mandanten in ihren Rückforderungsansprüchen unterstützt. Mit Genugtuung können wir feststellen, dass unsere Reklamationen mit 100% Erfolg (und kostenfrei) für unsere Kunden gewonnen worden sind.

Es handelt sich hier um eine Diskriminierung der Ausländer in Spanien handelt und in diesen Fällen arbeiten wir auf  “no win no fee” Basis, so dass unsere Anwaltshonorare nur anfallen, wenn der Mandant das Geld zurückerhält.

Sind Sie nicht sicher, ob Sie Anspruch of Rückzahlung der Erbschafts- oder Schenkungssteuer haben? Senden Sie uns eine Kopie der gezahlten Steuer und wir werden Sie unverbindlich informieren.

Wurde die Steuer vor weniger als 4 Jahren bezahlt, können wir bei der Steuerverwaltungsbehörde Rückerstattungsansprüche für Sie geltend Machen. Selbst nach Verstreichen dieser Frist wäre die Rückforderung durch ein anderes, längeres Verfahren möglich. 

Haben Sie ihre Erbschafts-oder Schenkungssteuer unter den oben aufgeführten Umständen bezahlt? Wir können in Ihrem Namen und kostenfrei für Sie eine Überprüfung und die Rückzahlung der bezahlten Steuer beantragen.

Für Rückfragen zum Thema stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

Dieser Artikel beinhaltet keine Rechtsberatung. Er übermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen.

Carlos Baos (Rechstanwalt)

Spanische Anwaltskanzlei

Alicante, Denia, Marina Alta, Costa Blanca.

2015