ANFRAGE: Meine Frau und ich haben uns im gegenseitigen Einvernehmen in Deutschland geschieden. Nach der getroffenen Vereinbarung und dem darauffolgenden Scheidungsurteil müssen wir unsere Immobilien in Spanien untereinander aufteilen. Meine Frau ist jedoch nicht gewillt zu kooperieren. Wie kann ich die Eigentumsübertragung in Spanien durchsetzen? Welche ist die schnellste und kostengünstigste Vorgehensweise?
Lieber Leser
Danke für Ihre Anfrage.
Es ist wirklich ratsam einen spanischen Anwalt zu Rate zu ziehen, wenn sich ein Teil Ihres Besitzes (normalerweise Immobilien) in Spanien befindet und in einem anderen Land die Scheidung eingereicht haben. Es ist wichtig zu wissen, wie die ausländische Scheidungsvereinbarung abgefasst werden muss, um die Anerkennung und Vollstreckung in Spanien zu vereinfachen. Leider entfallen bei ausländischen Vereinbarungen oder Gerichtsbeschlüssen oftmals wichtige Daten, wie z.Bsp. die spanische Registriernummer des Objektes beim Grundbuchamt, usw. Diese Unterlassung erschwert den Prozess in Spanien.
Wenn, wie In Ihrem Fall, bereits ein Scheidungsurteil vorliegt, bestehen mehrere Möglichkeiten um es in Spanien zu vollstrecken und den Besitz zu übertragen:
1.- Im gegenseitigen Einvernehmen (beide Parteien sind sich einig): Dies ist offensichtlich der beste, schnellste und günstigste Weg. Sie können die Angelegenheit direkt beim Notar erledigen (persönlich oder mittels einer notariellen Vollmacht) und Ihre Anteile neu zuteilen. Dies ist in Spanien unter der Bezeichnung “División de Proindiviso