Sehr geehrter Leser,
Als Mitglied einer Eigentümergemeinschaft sollten Sie wissen, dass das kürzlich verabschiedete Gesetz 8/2013 (26 Juni 2013), das vorhergehende Gesetz 49/1960 zur horizontalen Eigentümerschaft geändert hat.
Viele Artikel des neuen Gesetzes haben sich geändert, insbesonders im Hinblick auf die erforderliche Mehrheit zur Durchsetzung von Beschlüssen und Vereinbarungen. Wir wollen uns in dieser Information auf die Forderungseintreibung von aussenstehenden Beiträgen konzentrieren.
In diesem Sinne sind besonders hervorzuheben:
1.- Ab jetzt haftet jede Person oder Unternehmen mit dem erworbenen Objekt, für die aussenstehenden Beträge und Schulden des Erwerbsjahres und der vorhergehenden drei Jahre. Dies ist eine sehr wichtige Änderung, da die Haftfrist bisher bei höchstens zwei Jahren lag (Erwerbs- und Vorjahr). Ab jetzt ist der neue Eigentümer für maximal vier Jahre haftbar.
Es ist von höchster Wichtigkeit, bei der Eigentümergemeinschaft einen Schuldschein zu beantragen und sich zu vergewissern, dass dieser alle gesetzlichen vorgeschriebenen Förmlichkeiten erfüllt. Sie könnten sonst für die Schuldenbelastung des Objektes haftbar gemacht werden (die in einigen Fällen sehr hoch sein kann).
2.- Die 4-jährigen Schulden gegenüber der Eigentümergemeinschaft haben gemäss Artikel 1923 des Zivilgesetzbuches ab jetzt Vorzugsrecht gegenüber anderen Shulden (sogar Hypothekarkrediten)
SCHLUSSFOLGERUNG: Diese Gesetzesänderung verbessert die Forderungsrechte der Eigentümergemeinschaften gegenüber säumigen Miteigentümern in beträchtlichem Ausmass. Die Eigentümergemeinschaften erhalten den Vorzug gegenüber anderen Gläubigern und machen den Erwerber (Käufer, Banken nach Immobilienpfändung, usw.) für die anfallenden Schulden der letzten vier Jahre haftbar.
Hat Ihre Eigentümergemeinschaft mit diesen oder anderen Angelegenheiten Probleme, stehen wir für Rückfragen gerne zu Ihrer Verfügung.
Dieser Artikel beinhaltet keine Rechtsberatung. Er übermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen.
White & Baos
Tel:+34 966 426 185
E-mail: info@white-baos.com
White & Baos 2013 – Alle Rechte vorbehalten