Den steuerlichen Wohnsitz in Spanien zu haben oder nicht, kann sehr wichtige rechtliche und insbesondere steuerliche Konsequenzen haben. Das spanische Recht sieht vor, dass die in Spanien steuerpflichtige Person, ihr gesamtes Einkommen in Spanien versteuern muss. Das heißt, alle Gehälter, Renten, Zinsen usw. Selbst wenn diese außerhalb Spaniens erzielt werden.
Daher ist es wichtig zu wissen, ob Sie in Spanien steuerpflichtig sind oder als steuerpflichtig betrachtet werden könnten. Denn, wäre dies der Fall, müssen Sie in Spanien Steuern für ihr gesamtes Einkommen zahlen.
Wenn ist man in Spanien steuerpflichtig.
Der steuerliche Wohnsitz wird im Eikommensteuergesetz 35/2006 geregelt. In Artikel 9, wird als Steueransässiger derjenige betrachtet, der:
.- sich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr auf dem spanischem Hoheitsgebiet aufhält.
.- in Spanien den Schwerpunkt seiner Aktivitäten oder wirtschaftlichen Interessen hat.
Diplomaten, Mitglieder konsularischer Vertretungen usw. unterliegen diesbezüglich besonderen Bedingungen.
Errechnung der 183 Tage.
Für die Errechnung des Aufenthalts über 183 Tage in Spanien, werden sporadische Abwesenheiten nicht berücksichtigt. Das heißt, Urlaub, Geschäfts- oder Vergnügungsreisen usw.
Sie werden nur berücksichtigt, wenn der steuerliche Wohnsitz nachweislich in einem anderen Land liegt.
Sind Sie nicht in Spanien steuerpflichtig, ist es daher sinnvoll:
.- über eine Bescheinigung Ihres Steuerwohnsitzes in einem anderen Land zu verfügen.
.- nachweisen zu können, dass Sie den größten Teil des Jahres in dem anderen Land verbracht haben.
Bestimmung des Interessen- oder Aktivitätszentrums.
Dies ist das andere Kriterium für die Bestimmung des steuerlichen Wohnsitzes.
Sind Sie nicht in Spanien ansässig, müssen Sie nachweisen, dass sich der Mittelpunkt Ihrer Interessen in einem anderen Land befindet.
Für die Bestimmung dieses Zentrums Ihrer Interessen werden nicht nur die Einnahmen, sondern auch das Vermögen, die Kosten und Auslagen usw. berücksichtigt.
Familiäre Umstände.
Laut Gesetz wird davon ausgegangen (obwohl der Beweis des Gegenteils akzeptiert wird), dass die Wohnhaft in Spanien liegt, wenn der rechtlich nicht getrennte Ehepartner und die vom Ersteren abhängigen, minderjährigen Kinder in Spanien wohnen.
Aufenthaltserlaubnis gegen Steuerwohnsitz.
Eine Person, normalerweise ein Ausländer, kann eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien erhalten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass er/sie unbedingt seinen/ihren steuerlichen Wohnsitz in diesem Land haben muss.
Da es sich um unterschiedliche Konzepte handelt.
Für diejenigen, die eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien beantragen möchten, ist es von grundlegender Wichtigkeit:
.-sich über die Art des Aufenthaltstitels beraten zu lassen, und ob dieser bedeutet, dass man mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien verbringen muss.
.- sich über die rechlichen und steuerlichen Auswirkungen beraten zu lassen.
Schlussfolgerung
Wie oben angegeben, sollten Sie sich über die Konsequenzen des steuerlichen Wohnsitzes in Spanien informieren, wenn:
.-Sie Vermögenswerte in Spanien haben oder eine wirtschaftliche Tätigkeit in diesem Land ausüben.
.-Wenn Sie den Großteil des Jahres in Spanien leben.
.-Oder wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten.
Doppelbesteuerungsabkommen sind von grundlegender Bedeutung. Daher muss berücksichtigt werden, ob zwischen Spanien und Ihrem Land ein Abkommen besteht. Da dies entscheidend sein kann um Ihren steuerlichen Wohnsitz zu bestimmen.
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Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
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