Neue Anforderungen für touristische Vermietungen in der Autonomen Gemeinschaft Valencia: Dekret 9/2024. Kompetente Rechtsberatung.

Alquiler turístico en la Comunidad Valenciana. Decreto 2024

Touristische Vermietungen in der Autonomen Gemeinschaft Valencia (Alicante, Valencia, Castellon) bleiben ein umstrittenes Thema. Die Landesregierung hat kürzlich das Dekret 9/2024 erlassen, das sich mit verschiedenen Herausforderungen im Zusammenhang mit dieser Art von Unterkünften befasst. Koexistenzprobleme und Konflikte zwischen Nachbarn und Touristen. Die Auswirkungen auf den Immobilienmarkt. Der Wohnmangel für Dauermieten. Illegale Vermietungen. Usw. In diesem Artikel analisieren wir die wichtigsten Änderungen und Anforderungen, die von nun an erfüllt werden müssen, um eine Lizenz für die Touristenvermietung zu erhalten.

Einzige und individuelle Katasterreferenz.

Alle Ferienwohnungen müssen über eine individuelle Katasterreferenz verfügen. Bis zum 31. Dezember 2024 können die Besitzer der zuständigen Behördie diese Referenznummer mitteilen. Immobilien, deren Katasterreferenz nicht vorliegt, werden vom Register der Ferienwohnungen gestrichen.

Beschränkungen der Ferienvermietung durch die lokale Behörden.

Das Dekret gewährt den Stadtverwaltungen mehr Autonomie ûber die Regulierung der Nutzung dieser Immobilien. Von nun an können die Räte Beschränkungen für die maximale Anzahl der touristischen Vermietungen auferlegen, die in einem Gebäude, einem Gebiet oder einer Zone zulässig sind. Diese Beschränkungen müssen verhältnismäßig sein und dem öffentlichen Interesse dienen.

So hat die Stadtverwaltung von Denia einstimmig beschlossen, die Austellung von Bescheinigungen im Zusammenhang mit der städtebaulichen Vereinbarkeit einzustellen, die für die Erteilung einer Lizenz für die Touristenvermietung erforderlich sind.

Definition der Touristischen Vermietung: Aufenthaltsdauer, Vermietung von Zimmern usw.

Ein weiterer wichtiger Aspekt des neuen Dekrets ist eine deutlichere Definierung  dessen, was unter einer touristischen Vermietung zu verstehen ist, um Verwechslungen mit anderen Arten der Vermietung, wie z. B. Saisonvermietungen, zu vermeiden. Eine touristische Vermietung wird nun als eine Vermietung definiert, deren Dauer 10 Tage nicht überschreitet. Es sei den, es handelt sich um denselben Mieter vermietet und alle anderen im Dekret festgelegten Anforderungen werden erfüllt.

Eigentümergemeinschaften und das Verbot oder die Einschränkung der touristischen Vermietung.

Gehört die Immobilie zu einer Eigentümergemeinschaft ist es von nun an erforderlich, dass die Eigentümergemeinschaft diese Tätigkeit nicht verboten oder eingeschränkt hat. Es muss eine Bescheinigung des Grundbuchamts vorgelegt werden, die bestätigt, dass die Gründungsurkunde, die Satzung oder eine Gemeinschaftsvereinbarung die touristische Vermietung innerhalb der Gemeinschaft nicht einschränkt.

Weitere Voraussetzungen für den Erhalt einer Touristenlizenz.

Darüber hinaus muss jede Immobilie, die in der Autonomen Gemeinschaft Valencia für die touristische Vermietung vorgesehen ist, über ein Energieausweis und eine Haftpflichtversicherung verfügen. Darüber hinaus ist die Verwendung von Schlüsselkästen für die Schlüsselübergabe auf öffentlichen Strassen nun verboten. Die Eigentümer müssen ihren Gästen außerdem eine 24-Stunden-Telefonnummer für den Kundendienst zur Verfügung stellen. Schließlich sind die Lizenzen 5 Jahre lang gültig. Nach Verstreichen dieses Zeitraums muss die Lizenz erneuert und die Einhaltung aller Anforderungen nachgewiesen werden.

White-Baos Anwälte sind Experten für Wohneigentumsrecht, für Fragen im Zusammenhang mit der Erteilung von Lizenzen und der Gerichtsbarkeit für die touristische Vermietung in der Autonomen Gemeinschaft Valencia. Benötigen Sie  kompetente Rechtsberatung über die touristischen Vermietungen in der Autonomen Gemeinschaft Valencia, zögern Sie nicht,  uns zu kontaktieren.

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