Es ist nichts Aussergewöhnliches, dass Paare ihre Beziehung beenden. Kompliziert wird es, wenn die Trennung die gemeinsamen, noch minderjährigen Kinder betrifft.
Befindet sich der Wohnsitz des Paares in Spanien, muss die Angelegenheit vor den spanischen Zivilgerichten geregelt werden. Das spanische Recht zieht zwei Möglichkeiten in Betracht:
– Die Ehepartner unterzeichnen eine Scheidungsfolgenvereinbarung, in der alle im Zusammenhang mit den Kindern getroffenen Vereinbarungen festhalten werden, Die Vormundschaft, das elterliche Sorgerecht, die Besuchsregelungen, die Unterhaltszahlung und Alimente.
– Ist eine Vereinbarung nicht möglich, kann jede Partei ihren Standpunkt in einem gerichtlichen Streitverfahren vortragen, in dem die Entscheidung des Richters die Maßnahmen festlegt, die dem Interesse des minderjährigen Kindes dienen.
In beiden Fällen ist für die Parteien der Beistand eines Anwalts unerlässlich.
Wohnsitzwechsel. Dieser scheinbar einfacher Umstand wird kompliziert, wenn der vom Richter benannte Vormund, später in ein anderes Land umzieht und das minderjährige Kind ohne die Zustimmung des anderen Elternteils mitnimmt.
Wir betonen im vornherein, dass dieses Verhalten des sorgeberechtigten Elternteils rechtswidrig ist und strafrechtliche Folgen haben kann. Die Entscheidung über den Wechsel des Aufenthaltslandes oder des Wohnortes des Minderjährigen, muss von den Eltern im beiderseitigen Einvernehmen getroffen werden.
In den Fällen, in denen sich einer der Eltern dem Wohnsiztwechsel des Kindes in ein anderes Land oder in eine andere Stadt widersetzt, bleibt dem anderen Elternteil nur die Möglichkeit beim Gericht ein Gesuch auf Änderung der sorgerechtlichen Massnahmen einzureichen, um zu versuchen, dass der Richter den Wohnsitzwechsel des Minderjährigen genehmigt.
Der Richter wird in seiner Entscheidung verschiedene Faktoren berücksichtigen. ZBsp. die emotionale Bindung des Kindes an den sorgeberechtigten Vater / die sorgeberechtigte Mutter, unter dessen Obhut es von Geburt an steht, die fremde Sprache und die Sitten des neuen Wohnsitzlandes, usw.
Zu berücksichtigen ist, dass nach verfestigter Rechtslehre des spanischen Rechts, der Richter dem Wohnsitzwechsel ins Ausland nur zustimmen wird, wenn er den Interessen und dem Wohlergehen des Kindes zugute kommt.
Für Rückfragen zum Thema Scheidung, Trennung oder familienrechtliches Verfahren in Spanien stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
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