Ungültigkeit der Mehrwährungsdarlehen (Schweizer Franken, Japanischen Yen, usw….) Das jüngste Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union.

White Baos hat vielen Mandanten geholfen, ihre Forderungen gegen diese Multicurrency-Darlehen vor Gericht vorzutragen und die Nichtigkeit der unterzeichneten Verträge zu verlangen. Der Grund hierfür ist in den meisten Fällen die unzureichende Information der Banken bezüglich der Auswirkungen und poteziellen Risiken der an eine fremde Währung (in der Regel Schweizer Franken und Japanischen Yen) gebundenen Darlehen

Dieser Mangel an ausreichenden und wahrheitsgemäßen Angaben führt zu einem offensichtlichen Willensmangel. Der Verbraucher hätte den Vertrag nicht abgeschlossen, wenn er wirklich die möglichen Risiken und Kosten gekannt hätte. Diese Darlehen sind ausgenommen gefährlich und riskant, da sie von dem unbeständigen und unvorhersebarem Devisenmarkt abhängig sind.

Alle von uns überprüften, spanischen Mehrwährungsdarlehen enthalten nicht-transparente Klauseln, die nicht klar und verständlich auf die tatsächlichen Gefahren des Darlehens in einer fremden Währung aufmerksam machen.

So, hat sich auch der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 20. September 2017 in der Sache C-186/16 ausgesprochen.

Die Europäische Richtlinie 93/13 verlangt eine klare und verständliche Darlegung der Klauseln eines Multicurrency-Darlehens. Dem Verbraucher muss nicht nur deutlich klargemacht werden, dass er ein Darlehen in einer ausländischen Währung aufnimmt und zurückzahlt. Er muss begreifen, dass die Schwankungen der gewählten Devise mögliche, oftmals erhebliche, finanzielle Auswirkungen zur Folge haben können. 

Die Ungültigkeit entsteht bereits bei der Vertragsunterzeichnung. Das heißt, wenn der Verbraucher bis zu diesem Zeitpunkt keine ausführliche Erläuterung über zBsp. die Auswirkungen der möglichen Schwankungen der Devise und deren Einfluss auf das unterzeichnete Darlehen erhält.

In ähnlicher Weise wie die Mindestzinsatzklauseln, müssen auch die Multicurrency Klauseln einen sogenannten Transparenz-Test bestehen, wobei es für einen Nicht-Experten auf dem internationalen Devisenmarkt zumindest kompliziert ist, sich der Gefahren dieser Klauseln bewusst zu sein. das heißt Es sei denn, die Bank hat alle Anstrengungen unternommen,, was zumindest in den Fällen in denen wir tätig gewesen sind,  leider nicht geschehen ist. 

Sind Sie von einem Mehrwährungsdarlehen betroffen oder haben Sie Rückfragen zum Thema? Wir stehen gerne zu Ihrer Verfügung

 

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

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