Ungültigkeit von Lebensversicherungen, die Banken Kunden auferlegen, die in Spanien ein Hypothekendarlehen beantragen. Fordern Sie die Rückgabe der bezahlten Summe.

Viele Banken haben ihre Kunden bei der Gewährung eines Hypothekarkredits gezwungen, eine Versicherung abzuschließen um, im Falle des Todes, die Zahlung der Raten zu sichern.  Viele dieser Versicherungen wurden, in voller Höhe (mit einer einzigen Prämie), mit dem Kapital des Darlehens und vorzeitig,  zum gleichen Zeitpunkt bezahlt, an dem das Hypothekendarlehen unterzeichnet wurde.

 

 

Obwohl im Prinzip nicht gesagt werden kann, dass alle diese „gebundenen“ Versicherungen missbräuchlich oder rechtswidrig sind, können die Art und Weise ind der sie vermarktet wurden, ihre Auferlegung und der Mangel an Informationen in vielen Fällen dazu führen, dass der Kunde die Aufhebung und die Rückgabe des gezahlten Geldes verlangen kann.   

 

Selbst die Generaldirektion für Versicherungen hat darauf hingewiesen, dass die Auferlegung einer Einmalprämienversicherung unangebracht und im Widerspruch zu den guten Praktiken und Gepflogenheiten im Bereich der privaten Versicherungen steht.

 

Die spanischen Banken weisen jegliche Verantwortung mit dem Argument zurück, dass der  Lebensversichrungsvertrag mit einem anderen Unternehmen abgeschlossen wurde. In Wirklichkeit gehören die Versicherungsgesellschaften normalerweise zur Unternehmensgruppe der Bank oder werden von der Bank vertreten.

 

Die Gründe für die Auslegung dieser Verträge oder ihrer Kosten als missbräuchlich und nicht transparent sind, dass die Bank in der Regel sehr wenige Informationen übermittelt, ohne andere Möglichkeiten zu erörtern, einen Rückkaufswert zu garantieren und ohne das der Kunde verhandeln kann.

 

In diesem Sinne haben sich zahlreiche Landgerichte geäussert, wobei wir folgende Urteilssprüche hervorheben können :

 

Urteil Nr. 417/2019 der Audiencia Provincial Ourense  Die Kosten und Bedingungen der mit dem Darlehen verbundenen Lebensversicherung erscheinen weder im verbindlichen Angebot, in der Hypothekenurkunde noch in der Abrechnung der Gesamtkosten des Darlehens.  Da keine Informationen vorliegen, ist dessen Wortlaut und Transparenz nicht nachprüfbar. Die Nichtigkeit des Vertrags wird erklärt und die Bank verurteil, einen Teil des gezahlten Betrags zurückzuzahlen (abzüglich des Anteils der verstrichenen Zeit).

 

Urteil Nr. 491/2019 der Audiencia Provincial Pontevedra. Das Urteil stellte einen absoluten Mangel an Informationen fest, und die Unmöglichkeit mit dem Unternehmen, das auch als Versicherungsnehmer und Begünstigter auftrat, über die auferlegten Bedingungen verhandeln zu können. Darüber hinaus wurde eine vorfällige Einmalprämie vorgeschrieben, ohne den Kunden über andere mögliche Alternativen zu informieren.

 

Darüber hinaus wird die Versicherung in der Hypothekendarlehensurkunde, mit Ausnahme der Zahlung der Prämie aus dem Darlehenskapital, nicht erwähnt. (mangelnde Information und Transparenz).

 

Hierüber ist die Rechtsprechung jedoch nicht einstimmig. Das Urteil Nr. 308/2019  der Audiencia Provincial Albacete  versteht den Abschluss eines Lebensversicherungsvertrags als einen vom Darlehen unabhängigen Vertrag und die Zahlung der vorfälligen Einmalprämie als Nachweis für die Kenntis der Kosten.

 

 

Wurde Ihnen von der Bank vorgeschrieben, zusammen mit Ihrem Hypothekendarlehen eine Lebensversicherung abzuschließen, und Sie möchten prüfen ob die Möglichkeit besteht diese zu kündigen? Kontaktieren Sie unsere Kanzlei. Wir stehen gerne zu Ihrer Verfügung.

 

Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern übermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

 

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

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