Unser heutiger Artikel behandelt die Möglichkeit das Nutzungsrecht der Familienwohnung nach der Scheidung zu verlieren. Insbesondere geht es hier um das Zusammenleben des Nutzungsberechtigten mit einem neuen Partner.
Zuschreibung des Wohnrechts über die Familienwohnung in einem Scheidungsverfahren.
In einem Scheidungsverfahren ist es üblich, dass die Nutzung des Familienheims dem Minderjährigen, und demzufolge dem Elternteil zugeschrieben wird, der das Sorgerecht erhält.
Sind beide Eltern gleichberechtigte Eigentümer und auch im gleichen Maße für das Hypothekendarlehen verantwortlich, wird dem sorgeberechtigten Elternteil in der Regel auch das Nutzungsrecht der Wohnung zugesprochen.
Daher würden wären beide weiterhin Eigentümer und für die Zahlung des Hypothkendarlehens verantwortlich, das Recht, die Wohnung zu benutzen, wäre jedoch auschliesslich dem sorgeberechtigen Ehepartner vorbehalten.
Zusammenleben mit einem neuen Partner. Folgen in Bezug auf die Nutzung der Familienwohnung.
Was geschieht, wenn der/die sorgeberechtigte Vater/Mutter, mit einem neuen Partner zusammenlebt?
Die Standpunkte über die Konsequenzen in diesem Fall sind unterschiedlich.
Einige vertreten, dass dies keine Rolle spielt, da die Nutzung des Eigentums in Wirklichkeit dem Minderjährigen gewährt wird. Ob der Vater oder die Mutter mit einem anderen Partner zusammenlebt sollte die Rechte des Kindes nicht beeinträchtigen.
Andere glauben wiederum, dass die Einführung eines neuen Partners den Antrag auf Entzung des Wohnrechts des Erziehungsberechtigten emöglicht, da der Status der Familienwohnung, die nicht mehr als solche betrachtet werden kann, durch diesen Umstand geändert wird.
Das Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 20.11.2018
Der Oberste Gerichtshof hat die zweite Auslegung bestätigt.
Grundsätzlich heißt es in diesen Fällen, dass die dauerhafte Nutzung der Wohnung durch die Familiengemeinschaft beabsichtig wurde. Mit der Einführung einer Drittperson erlischt die Eigenschaft der Wohnung dem Zweck der Ehe zu dienen. Sie dient nun dem Zweck einer anderen Familie.
Abschluss:
Das Gericht kann den Entzug des Wohnrechts nach der Scheidung anordnen, wenn der/die Inhaber/in mit einem neuen Partner zusammenlebt. Aber selbst in diesem Fall, selbst wenn ein gemeinsames Wohnrecht oder der Verkauf der Familienwohnung beantragt wird, müssen die Eltern des minderjährigen Kindes einen angemessenen Wohnraum gewährleisten. Die Änderung des Wohnrechts kann sich auf die Unterhaltszahlungen auswirken, falls der Minderjährige in eine andere Wohnung ziehen muss.
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Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern übermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
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