Beratung:
Werte Rechtsanwälte
Mein Mann und Ich (64 und 62 Jahre alt), möchten unser Haus in Spanien an unsere Tochter übertragen. Können Sie uns bitte mitteilen, wie wir sie in die spanische Eigentumsurkunde eintragen können?
Werte Leser
Vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Eigentumsübertragung zwischen Familienmitgliedern.
Zuerst muss festgelegt werden, welcher Weg am leichtesten, schnellsten und am günstigsten ist. Bedauerlicherweise geht es hier nicht nur um einen Namenswechsel in der Eigentumsurkunde (Escritura). Die Eigentumsübertragung einer Immobilie in Spanien kann nur durch Verkauf, Schenkung, Erbschaft oder zwecks Tilgung einer Schuld ( dación en pago) vorgenommen werden. Die Wahl der Form ist von den jeweiligen Umständen abhängig und ausschlaggebend, um Zeit und Geld zu sparen und Probleme zu vermeiden.
Eigentumsübertragung durch VERKAUF: Sie können Ihrer Tochter das Haus verkaufen.
Beim Verkauf einer Zweithand-Immobilie fällt im Land Valencia eine Grunderwerbs- oder Übertragungssteuer von 8% des Verkaufspreises an. Sie müssen ausserden die Notar- und Grundbuchamtkosten bezahlen, damit Ihr Eigentum legal registriert wird.
Bitte nehmen Sie zur Kenntniss, dass der Notar gemäss den Bestimmungen des Geldwäschegesetzes, über die Zahlung des Verkaufspreises und die Einzelheiten des/der dafür benutzten Bankkonto/en informiert werden muss.
Sollten Sie aus dem Verkauf einen Gewinn erzielen, beachten Sie bitte Folgendes: Sie zahlen keine Kapitalertragssteuer, wenn Sie bis zu Ihrem 65 Geburtstag warten und es sich bei dem verkauften Objekt um Ihre Hauptresidenz handelt.
Eigentumsübertragung durch SCHENKUNG: Diese Übertragungsform wäre empfehlenswert, wenn es sich beim Empfänger um einen in Spanien ansässigen, nahen Verwandten des Schenkers handelt. Sollte der Empfänger nich in Spanien steuerpflichtig sein, würde die spanische Schenkungssteuer anfallen, (der Erbschaftssteuer sehr ähnlich) die in der Regel höher ist als die Übertragungssteuer.
Sollte Ihre Tochter bereits Miteigentümerin sein, könnte eine Auflösung des Miteigentums vorgenommen werden. Dies würde bedeuten, dass die Miteigentümer zugunsten eines Einzigen auf die Eigentümerschaft verzichten. Dieser müsste die anderen Miteigentümer mit dem Wert des übertragenen Anteils abfinden. In diesem Fall würde Zahlung der 1.2% Urkundensteuer (Actos Jurídicos Documentados) auf den Gesamtwert des Objektes anfallen.
Wie Sie sehen, ist die Vielfalt der Möglichkeiten gross. Das angestrebte Ziel ist, die Richtige für Sie zu finden. Unabhängig von dem Wert der Immobilie, der Steuerpflichtigkeit und des Verwandschaftsgrades der Beteiligten, können wir Ihren Einzelfall im Detaill studieren und Ihnen den besten Weg für die Eigentumsübertragung an Ihren Verwandten empfehlen.
Sollten Sie sich ebenso in dieser Situation befinden, können wir Ihnen behilflich sein.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen.
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