Am 22. Dezember 2022 wurde in Spanien das Gesetz 28/2022, auch bekannt als „Startup-Gesetz“, verabschiedet. Im heutigen Artikel analysieren wir eine der bedeutensden Neuheiten, die dieses Gesetz mit sich bringt: das „Visum für digitale Nomaden“. Im Frage- und Kurzantwortformat analysieren wir die Hauptmerkmale, Anforderungen und Steuervorteile dieses neuen Visums.
Was genau stellt das Visum für digitale Nomaden dar?
Zusammenfassend, handelt es sich um eine „Aufenthaltserlaubnis“ für Nicht-EU- Telearbeiter (außerhalb der EU), die es ihnen ermöglicht, sich mit einer Reihe von damit verbundenen Steuervorteilen in Spanien aufzuhalten und Remote zu arbeiten.
Welche Arbeitnehmer können dieses Visum beantragen?
Auf der einen Seite Selbständige, die im Remote-Verfahren für ausländische Kunden arbeiten. Auf der anderen Seite auch „normale“ Arbeiter. Das heißt, alle die durch einen Arbeitsvertrag mit einem einzigen Unternehmen verbunden sind.
Wird irgendeine Qualifikation verlangt?
Ja, das Ziel des Gesetzes ist es, ausländische Talente anzuziehen. Daher muss der Arbeitnehmer über ein Universitäts- oder Aufbaustudium, eine Berufsausbildung oder eine Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren verfügen.
Kann man dieses Visum beantragen und ausserdem für spanische Unternehmen arbeiten?
Ja, aber mit einer Einschränkung. Der internationale Telearbeiter, der in Spanien wohnt und freiberuflich arbeitet, darf nur dann für spanische Unternehmen arbeiten, wenn die daraus erzielten Einkünfte nicht mehr als 20 % seines/ihres Jahresumsatzes ausmachen.
Gibt es weitere besondere Anforderungen für den Arbeitnehmer und für die Unternehmen?
Ja, das Unternehmen oder die Unternehmen, für die der Bewerber arbeitet, müssen nachweislich mindestens 1 Jahr alt sein. Darüber hinaus muss nachgewiesen werden, dass die Arbeit Remote ausgeführt werden kann. Schließlich ist nicht zu vergessen, dass das Beschäftigungs- oder Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Unternehmen seit mindestens 3 Monaten vor der Antragstellung bestehen muss.
Welche andere Unterlagen sind für die Beantragung des Visums für digitale Nomaden erforderlich?
Eine Kopie des gültigen Reisepasses. Der Nachweis, dass keine Vorstrafen in Spanien bestehen (auch nicht in dem Land, in dem der Bewerber die letzten zwei Jahre gelebt hat). Eine private Krankenversicherung, usw. Im Ausland ausgestellte Dokumente müssen übersetzt und apostilliert werden.
Welche wirtschaftlichen Mittel müssen nachgewiesen werden, um dieses Visum beantragen zu können?
Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer nachweisen, dass er monatlich über einen Betrag in Höhe von 200 % des interprofessionellen Mindestlohns verfügt. Das sind ungefähr 2.160 € pro Monat.
Wie lange gilt das Visum für digitale Nomaden?
Wird das Visum in Spanien beantragt, hat die Erstgenehmigung eine maximale Dauer von 3 Jahren. Nach Ablauf derselben, kann eine Verlängerung für weitere 2 Jahre beantragt werden. Dieser Zeitraum zählt auch für die Erlangung der Daueraufenthaltserlaubniss (5 Jahre) und der Spanischen Staatsangehörigkeit (10 Jahre).
Ist die Zusammenführung mit der Famile des digitalen Nomaden möglich?
Ja, von Anfang an können direkte Familienmitglieder (Ehe- und Lebenspartner, Kinder oder Eltern) zusammengeführt werden.
Welche Steuervorteile hat das digitale Nomadenvisum?
Die Steuerregelung für digitale Nomaden ist sehr attraktiv. Bis zu 600.000 € gilt ein fester Satz von 24 %. Außerdem ist es nicht erforderlich, die Informative Erklärung Modell 720
oder die Vermögenssteuererklärung einzureichen. Dazu ist es jedoch erforderlich, dass sie in den letzten 5 Jahren nicht dauerhaft in Spanien aufgehalten haben.
White-Baos sind Spezialisten in ausländerrechtlichen Bestimmungen. Wenn Sie die Anforderungen und das vollständige Verfahren zur Erlangung des Visums für digitale Nomaden genau kennen möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir werden Ihren Fall prüfen und Sie kompetent zu diesem Thema beraten.
Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
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