Einige der häufigsten Fragen unserer Mandanten, betreffen die beim Antritt einer Erbschaft zu entrichtende Erbschaftssteuer (ISD). In vorherigen Artikeln haben wir dieses Thema bereits eingehend behandelt. Heute jedoch, wollen wir die Angelegenheit aus einer anderen Perspektive angehen: Die steuerliche Behandlung des Nachlasses des Stiefvaters oder der Stiefmutter. In welcher Steuergruppe sind die Verwandten durch Afiniät eingegliedert? Welche steuerlichen Auswirkungen hat dies? Nachfolgend beantworten wir diese und andere Fragen.
Verwandtschaft durch „Blutsverwandtschaft“ und durch „Afinität“.
Wir beginnen mit der grundlegenden Unterscheidung zwischen der Blutsverwandtschaft und der Verwandtschaft durch Affinität. In der Ersten befinden sich die Angehörigen (Adoptivkinder eingeschlossen) mit denen wir durch ein natürliches Blutsband verbunden sind. Die zweite, durch Affinität, entsteht wenn zwei Personen eine Ehe schliessen. Von diesem Moment an, wird jeder von rechtlicher Sicht aus, als Verwandter „durch Affinität“ der Familie des Ehepartners betrachtet. Das heißt, durch die Heirat zwischen Inge und Peter, wird Stefan (Peters Sohn aus einer früheren Ehe) durch „Affinität“, zu Inges Stiefsohn. Und sie wird seine Stiefmutter.
Welche Relevanz hat dies für die Erbschaftsteuer?
Die im Erbschaftsteuergesetz vorgesehenen Steuervorteile sind, abhängig vom Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erblasser und dem Erben, unterschiedlich. Je näher, desto niedriger wird die Erbschaftssteuer ausfallen. Die Erbschaftssteuer ( ISD) unterscheidet zwischen vier Gruppen:
1.- Gruppe I: Abkömmlinge und Adoptivkinder unter 21 Jahren.
2.- Gruppe II: Abkömmlinge und Adoptivkinder ab 21 Jahren, Ehepartner, Eltern und Voreltern und Adoptierende.
3.- Gruppe III: Verwandte zweiten und dritten Grades, Eltern, Voreltern und Abkömlinge durch Affinität.
4.- Gruppe IV: Verwandte vierten Grades, weiter Entfernte und Fremde.
Die Frage, die sich bei einer Erbschaft vom Stiefvater oder der Stiefmutter stellt, ist klar: Zu welcher Gruppe gehören die Stiefkinder und andere Verwandte durch Affinität? Zu Gruppe III oder zu Gruppe IV? Zu der einen oder der anderen zu gehören ist, in Anbetracht der steuerlichen Auswirkungen, von hoher Relevanz. Gruppe III sieht eine Ermäßigung von bis zu 7.993,46 € vor, während Gruppe IV keinnerlei Anspruch auf Ermäßigung hat. Außerdem ist der Multiplikatorkoeffizient in der Gruppe IV höher, was zu einer viel höheren Steuer führt.
Erlöschen der Affinitätsbindung, so der Oberste Gerichtshof.
Jahre lang vertrat die Generaldirektion Steuern die Auffassung, dass die Verbindung zwischen dem Stiefelternteil und dem Stiefkind mit dem Tod des Bindeglieds erlischt. Das heißt (um mit dem Beispiel vortzufahren), dass Verwandschaftsverhältnis zwischen Inge und Stefan mit Peters Tod erlischt. Daher würde der Stiefsohn in Gruppe IV eingegliedert, mit den damit verbundenen steuerlichen Nachteilen.
Der Oberste Gerichtshof legt dies jedoch anders aus. So offenbarte das Urteil 647/2017. Auch nach dem Tod des verbindenden Ehegatten bleibt das Band der Verwandtschaft zwischen beiden (Stiefsohn und Stiefmutter) beibehalten. Das bedeutet, dass Stiefkinder, Neffen und Nichten, Schwäger und Schwägerinnen, Schwiegerkinder der Gruppe III zugehören. Und steuerlich günstiger behandelt werden als wenn sie der Gruppe IV zugehörig wären, die weiterhin den entferntesten Angehörigen und anderen Beziehungen vorbehalten bleibt. Die Verbindung zwischen Stiefkind und Stiefvater bzw. Stiefmutter besteht solange die Ehe nicht geschieden wird oder der verwitwete Ehegatte nicht wieder heiratet.
Schlussfolgerungen.
White Baos Abogados sind Experten in Fragen des Erbrechts, der Erbschaftssteuer und über Testamente in Spanien. Wenn Sie weitere Informationen über die Besteuerung des Nachlasses Ihres Stiefvaters oder Ihrer Stiefmutter wünschen, Ihre Erbschaftssteuer planen möchten und wie sie minimiert werden kann, usw. zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
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