Anfrage:
Ich habe ein Problem mit meiner Bank. Ich „musste“ einen Versicherungsvertrag unterzeichnen, um mein Hypothekendarlehen gegen einen Anstieg der Zinsen (Euribor) abzusichern. Jetzt habe ich eine Zahlungsaufforderung über eine Zinsdifferenz erhalten, mit der Begründung, dass ich weniger zahle als vertraglich festgelegt wurde. Davon war aber niemals die Rede. Ist dies rechtmässig? Was kann ich dagegen tun?
Sehr geehrter Leser
Danke für Ihre Anfrage. Wir müssten den Sachverhalt eingehend prüfen, sind aber nach Ihrer Beschreibung der Auffassung, dass es sich hierbei um eine sogenannte Austauschtranksaktion, oder Zinsswapvereinbarung (SWAP) handelt, die einige Banken auch unter anderen Bezeichnungen, wie z.Bsp. CLIP, vermarkten.
Es ist richtig, dass viele Banken diese Versicherung angeboten haben und weiter anbieten, um ihre Kunden gegen einen Anstieg des Zinssatzes (z.Bsp. Euribor) zu schützen. Hierzu muss aber klar gesagt werden, dass es sich nicht um eine Versicherung im herkömlichen Sinne handelt.
In dieser Vereinbarung, sind beide Vertragsparteien übereingekommen, künftig eine Reihe von Zinszahlungen mit einer anderen Reihe von Zinszahlungen zu verrechnen. Einer der Beträge wird aufgrund eines variablen Zinssatzes (Euribor oder ähnlicher) und der andere aufgrund eines festen Zinssatzes errechnet. Sollte der Euriborzinssatz höher liegen als der festgelegte Zinssatz, ergibt dies einen Gewinn zugunsten des Kunden. Im gegenteiligen Fall (und in der Regel ist der Euriborzinssatz sehr niedrig) hat der Kunde einen Verlust.
Dieses Finanzprodukt wird von vielen Banken nicht ordnungsgemäss erläutert. Es wird als Versicherung gegen aufsteigende Marktschwankungen vorgestellt und nicht darauf hingewiesen, dass ein fallender Markt möglicherweise mit hohen Verlusten für den Kunden/Verbraucher verbunden ist.
Hat man Sie nicht fachgerecht informiert. Haben Sie keinen sogenannten Angemessenheits-und Eignungstest abgelegt, dann können Sie die Nichtigkeit des Zinsswapvertrags (SWAP oder CLIP) und die Rückerstattung der bezahlten Zinsdifferenzen fordern.
In diesem Zusammenhang haben sich die Spanischen Gerichtshöfe in unzähligen Urteilen geäussert. Zum Beispiel das Urteil 392/2011 des Landgericht in Alicante verurteilte die Bank zur Rückgabe der in diesem Zusammenhang vereinnahmten Zinsen. Weiter führte das Gericht aus, dass der Verbraucher seine Zustimmung nur aufgrund eines Beurteilungsfehlers erteilte, da er nicht klar und ausreichend über die Vor-und Nachteile des Vertrags informiert wurde und somit keine fundierte Entscheidung treffen konnte. Aufgrund dessen, erklärte das Gericht die Nichtigkeit des Vertrags und erinnerte zusätzlich an das Gesetz über Allgemeine Bedingungen der Auftragsvergabe. Dieses Gesetz untersagt die Anwendung von Vertragsklauseln, die unleserlich, zweideutig, obskur und unverständlich sind und die als ungültig betrachtet werden, wenn sie einen Schaden für die beteiligte Partei zur Folge haben.
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Dieser Artikel beinhaltet keine Rechtsberatung. Er übermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
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