Vorsicht wenn Sie ein Hypothekendarlen in Spanien beantragen! Ratschläge, um zusätzliche, versteckte Kosten und Gebühren zu vermeiden.

Es könnte sein, dass Sie für den Kauf einer Immobilie in Spanien ein Hypothekendarlehen benötigen. In diesem Fall müssen Sie mit bestimmten Gebühren und Aufwendungen vorsichtig sein, die von den spanischen Banken nicht immer richtig und ausreichend erklärt werden.

Nach geltendem Recht, muss die Bank vor der notariellen Unterzeichnung des Darlehens genau über die wirtschaftlichen Bedingungen, Eigenschaften, Kosten, usw. des Hypothekenkredits informieren.  Einige Banken versäumen diese Verpflichtung. Dem Kreditnehmer wird am Tag des Notartermins ein Dokument zur Unterzeichnung vorgelegt, mit der zusäzlichen Bemerkung, dass er/sie rechtzeitig informiert worden ist. 

Bevor Sie zum Notar gehen, ist es ist sehr wichtig, die Bedingungen des Hypothekendarlehens und den Entwurf des Hypothekenbriefes sorgfältig zu überprüfen.  

 

Ausserdem sollten Sie folgendes berücksichtigen:

.-Schadensversicherung: Es besteht nach unserer Auffassung keine Verpflichtung eine Schadensversicherung abzuschliessen.  Denoch wird sie von den Banken sehr häufig verlangt, um eine Minderung der Garantie zu vermeiden, falls das Objekt einen Schaden erleiden sollte. Zwar könnte die Bank den Abschluss einer Schadensversicherung verlangen, nicht aber, dass diese zwangsweise mit ihrer eigenen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen wird. Der Kreditnehmer hat das Recht, das für ihn vorteilhafteste Angebot auszuwählen.

.-Lebensversicherung: Ist nicht obligatorisch.  Leider haben wir festgestellt, dass einige Banken gegenüber ihren Kunden das Gegenteil behaupten. In Spanien ist es nicht erforderlicht für die Gewährung eines Hypothekendarlehens eine Lebensversicherung abzuschliessen. Sie können die Versicherung ablehnen, oder unverzüglich nach Unterzeichnung von dem Versicherungsvertrag zurücktreten.

.-Bereitstellungsprovision, Aufrechterhaltungsgebühr, Postgebühr, usw.: In den allgemeinen Bedingungen des Darlehens informieren die Banken über die Monatsraten,  den  anfänglichen Zinssatz, usw. Einige vergessen aber auf andere Gebühren und Provisionen hinzuweisen, die in Rechnung gestellt werden. ZBsp. Die Bearbeitungsgebühr (für die Gewährung des Darlehens), die Postgebühr (für die Zusendung der Monatsraten), die Studienprovision (für die Durchführbarkeitsanalyse) usw.

.-Kosten der Kreditvergabe: Obwohl der Oberste Spanische Gerichtshof in seinem Urteil vom 23.12.2015 die Missbräuchlichkeit, und somit die Nichtigkeit dieser Klausel  erklärt, verlangen einige Banken weiterhin,  dass die Kosten des Hypothekendarlehens (Notar, Grundbuchamt, Steuer, Bearbeitungsgebühr der Bank) von dem Kreditnehmer getragen werden.

Uns sind Fälle bekannt, in denen die Bank für die Bearbeitung und Eintragung des Hypothekenbriefes in das Grundbuchamt, sogar das 2 bis 5-fache der bisher üblichen Honorare in Rechnung stellt.  

Deshalb, bevor Sie einen Darlehensvertrag mit einer Bank abschliessen. Verlangen Sie für den gesamten Vorgang, d.h., vom Anfang bis zum Ende, bis zur Eintragung des Hypothekenbrifes in das Grundbuch, eine genaue Aufstellung der Bedingungen, Auslagen, Gebühren, usw.

 

Für Rückfragen zum Thema stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

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