Anfrage:
Sehr geehrter Anwalt,
Meine Eltern sind vor langer Zeit gestorben und haben ein Haus in Spanien hinterlassen. Aufgrund verschiedener Probleme konnte ich die Erbschaft nicht antreten und mich um das Haus zu kümmern. Kürzlich hat uns ein Nachbar mitgeteilt, dass das Haus besetzt worden ist und dass die Besetzer Schäden verursachen und die Nachbarn belästigen.
Was können wir tun? Danke für Ihre Hilfe.
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zuerst müssen wir sagen, dass es sich bei dem geschilderten Sachverhalt leider um ein weitverbreitetes Problem in Spanien handelt, da die illegale Besetzung von nicht standing bewohnten Immobilien nichts aussergewöhnliches ist. Dieses Problem betrifft oftmals viele ausländische Besitzer, die nicht nach Spanien kommen können und sich aus der Ferne um die Wartung und Instandhaltung des Eigentums kümmern. Ebenso kommt es vor, dass leerstehende Häuser illegal besetzt werden wenn die verstorbenen Eigentümer keine nähere Verwandten haben, die vom ihrem Tod erfahren.
Zum Zweiten informieren wir, dass das kürzlich verabschiedete Gesetz Nr. 5/2018 für die illegale Besetzung von Wohnungen eine positive Veränderung für Sie und für die von illegalen Hausbesetzern betroffenen Eigentümer darstellt.
Dieses Gesetz hat die geltenden Bestimmungen für die Geltendmachung von gerichtlichen Ansprüchen zur Wiederinbesitznahme einer Immobilie in Spanien geändert und erleichtert, wenn diese unrechtmässig, ohne Titel oder Berechtigung besetz worden ist.
Die neuen Bestimmungen beabsichtigen ein schnelleres und effiezienteres Gerichtsverfahren. In diesem Sinne ist hervorzuheben:
1.- Es ist NICHT erforderlich, die Besetzer der Immobilie zu identifizieren. Eine allgemeine Forderung wird gegen die Bewohner der Wohnung gerichtet, ohne dass sie identifiziert werden müssen.
2.-Die erhobene Klage kann die sofortige Rückgabe des Eigentums verlangen.
3.- Inerhalb von 5 Tagen müssen die Besetzer den Nachweis für ihre Eigentümerschaft erbringen und den Titel (Urkunde, Vertrag, usw.) vorlegen. Sollte dies nicht geschehen, wird das Gericht die Übergabe des Besitzes anordnen.
Diese Gesetzesänderung beseititgt mehrere Probleme der bisherigen Gesetzgebung, unter anderem:
– Die Verzögerung der gerichtlichen Entscheidung: Mit dem neuen Verfahren werden die Fristen gekürzt und der Widerspruch des Besetzers begrenzt. Dieser kann die Forderung nur bestreiten, indem er sein Recht auf Nutzung und Besetzung des Eigentums unter Beweis stellt.
– Ebenso wird ein anderes, bislang sehr geläufiges Problem beseitigt, da es oftmals ein Ding der Unmöglichkeit war, eine Klage einzureichen ohne die Namen oder Daten der Besetzer der Immobilie zu kennen.
Obwohl wir den von Ihnen geschilderten Fall einer eingehenden Prüfung unterziehen müssten, ist es unerlässlich, dass Sie als Nachfolger Ihrer Eltern als Erstes Ihr Anrecht an dem Eigentum nachweisen. Handelt es sich bei den Hausbesetzern um sogenannte “okupas”, ohne Rechte an dem Eigentum, können Sie gemäss dem neuen Gesetz die sofortige Rückgabe des Besitzes verlangen.
Haben Sie oder jemand, den Sie kennen, Probleme mit “okupas”? Wir helfen Ihnen Ihr unrechtmäßig besetztes Eigentum wieder in Besitz zu nehmen, kontaktieren Sie uns.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
White & Baos Rechtsanwälte
Tel: 966 426 185
E-mail: info@white-baos.com
White & Baos 2018 Alle Rechte vorbehalten