Wie bereits in anderen Artikeln besprochen, werden viele Prämien der von den spanische Banken angebotenen Lebensversicherungen im Voraus bezahlt. Der Abschluss einer Lebensversicherung ist oftmals eine Voraussetzung für die Gewährung des Darlehens und soll die Zahlungen des Kunden sicherstellen oder ihm zu besseren finanziellen Bedingungen verhelfen.
In einigen Fällen ist es möglich, die Nichtigkeit dieser auferlegten Voraussetzung zu fordern, und wir können Ihnen hierbei helfen.
Unser heutiger Artikel teilt den Verbrauchern und Bankkunden in Spanien mit, dass Sie, bei Kündigung (selbst wegen Nichtzahlung) des Darlehens, mit großer Wahrscheinlichkeit einen Teil der Versicherungsprämie der zu Beginn des Hypothekendarlehens im Voraus bezahlten Lebensversicherung zurückerhalten können. Leider informieren viele Banken ihre Kunden nicht über diese Möglichkeit.
Aus rechtlicher Sicht ist dies logisch. Wir schliessen eine Lebensversicherung ab, um uns für einen bestimmten Zeitraum abzusichern. Bei einer vorzeitigen Kündigung des Darlehensvertrags, haben wir die im Voraus gezahlte Prämie nicht verbraucht, da wir für den Rest der erwarteten Laufzeit keinen Versicherungsschutz haben werden.
Viele Banken vertreten die Auffassung, dass im Falle einer vorzeitigen Kündigung die anteilige Rückzahlung der Lebensversicherungsprämie nur bei vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens in Frage kommt und nicht wenn die Kündigung durch Verschulden (Nichtzahlung) des Kunden verursacht wird. Dies ist nicht richtig.
Wie aus dem Urteil 724/2018 vom 27.12.2008 des Provinzgerichts von Barcelona hervorgeht, hat der Versicherte bei vorzeitiger Kündigung des Darlehens, auch begründet durch die Nichtzahlung der Monatsraten, das Recht auf Rückerstattung des proportionalen Anteils der Versicherungsprämie. Andernfalls sollte der Versicherungsvertrag festlegen, dass im Falle einer Nichtzahlung kein Anspruch auf eine solche Rückerstattung besteht. Aber, selbst wenn dies der Fall wäre, würde die Verweigerung dieser Möglichkeit eine missbräuchliche Klausel darstellen, da sich (unabhängig vom Grund der Stornierung) der Versicherer nicht vom Versicherungsschutz befreien kann, ohne dem Versicherten zu gestatten, den Teil der Prämie für den Zeitraum zurückzufordern, in dem kein Versicherungsschutz besteht.
Abschluss
Wurde Ihr Hypothekendarlehen aus irgendeinem Grund vorzeitig gekündigt? Haben Sie, um die Rückzahlung der monatlichen Raten zu sichern, eine Lebensversicherung abgeschlossen und zu Beginn bezahlt ? Unsere Kanzlei (www.white-baos.com) steht zu Iher Verfügung, um den Anteil der gezahlten Prämie zurückzufordern.
Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern übermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
White & Baos.
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