Anfrage:
Ich muss ein Rechtszertifikat oder eine eidesstattliche Erklärung für den Nachlass meines Vaters einholen. Er war Witwer, lebte in Spanien und hatte 2 Kinder. Es liegt nur ein spanisches Testament für das Eigentum in Spanien vor und ansonsten gibt es keinen Lezten Willen für den Besitz außerhalb Spaniens. Wie soll, laut spanischen Rechtsvorschriften, das Vermögen außerhalb Spaniens verteilt werden und wer sind die Erben?
Lieber Leser,
Danke für Ihre Anfrage.
Liegt ein gültiges, durch das Testamentsregister bestätigtes, spanisches Testament vor, das sich nur auf das Eigentum in Spanien bezieht ohne dass, außerhalb Spaniens existierende Vermögen mit einzubeziehen, dann sollten Sie folgendes berücksichtigen:
Gesetzliche Erbfolge für das Vermögen außerhalb Spaniens. Wenn, wie erwähnt, kein anderes Testament vorliegt, und das spanische Testament auf das Vermögen in Spanien beschränkt ist, kann der Schluss gezogen werden, dass die Übertragung der außerhalb Spaniens befindenlichen Vermögenswerte, nach den Vorschriften der gesetzlichen Nachfolge geregelt werden muss, die von dem anwendbaren Recht abhängig sind.
Anwendbares Recht Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 über die Kompetenz und das anwendbare Recht der Erbfolge, und dem Europäischen Nachlasszeugnis, Artikel 21 und 22, wäre das geltende spanische Recht massgebend, das Land in dem sich der gewöhnliche Wohnsitz des Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes befand, insofern in seinem Testament nicht ausdrücklich die Anwendung seines eigenen nationalen Rechts verlangt wird.
Wer erbt das Vermögen außerhalb Spaniens? Da für das Vermögen außerhalb Spaniens kein gültiger Wille vorliegt, gilt die spanische Erbschaftsregelung, die durch das spanische Zivilgesetzbuch, Artikel 912 und nachfolgende geregelt wird. Gemäß Artikel 931 erben, vor jedem anderen Verwandten, zuerst die Kinder und Nachkommen.
Nach den spanischen Regeln der gesetzlichen Erbfolge wird den Kindern des Verstorbenen zu gleichen Teilen das Vermögen des Verstorbenen außerhalb Spaniens zugerechnet.
Eidesstattliche Erklärung oder Zertifikat des spanischen Rechts. Der richtige Weg.
Wir können die eidesstattliche Erklärung oder das Rechtszertifikat vorbereiten, das Sie benötigen, um das Vermögen außerhalb Spaniens zu verteilen. Basierend auf unsere langjährige Erfahrung, empfehlen wir jedoch:
.- Die Formalien der eidesstattlichen Erklärung oder des eidesstattlichen Zeugnisses von der zuständigen Behörde in Ihrem Land bestätigen zu lassen.
.- Wir können das Dokument in spanischer Sprache und in Ihrer Sprache abfassen, so dass keine zusätzliche beglaubigte Übersetzung notwendig wäre.
-Wenn notwendig, können wir das Dokument vor einem spanischen Notar unterzeichnen, der bestätigen wird, dass der Inhalt korrekt ist.
.- Falls nötig, können wir die Apostille nach dem Haager Abkommen beifügen.
Benötigen Sie eine Eidesstattliche Erklärung oder eine Bescheinigung über das spanische Recht. Wir stehen gerne zu Ihrer Verfügung.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
White & Baos Rechtsanwälte
Tel: 966 426 185
E-mail: info@white-baos.com
White & Baos 2018 Alle Rechte vorbehalten