Die Zivilehe zwischen Ausländern in Spanien. Voraussetzungen. Unterlagen. Notariat. Rathaus. Fachkundige Rechtsberatung.

Zivilehe in Spanien. Ausländer.

In der heutigen globalisierten Welt kommt es immer häufiger vor, dass Menschen verschiedener Nationalitäten (Briten, Deutsche, Franzosen, Spanier, Italiener usw.), dauerhaft nach Spanien ziehen und beschließen, in diesem Land zu heiraten. Im heutigen Artikel erläutern wir die standesamtliche Trauung zwischen Ausländern in Spanien. Die erforderlichen Unterlagen, die Anforderungen und alles, was Sie zu diesem Thema wissen müssen.

Kompetenz für die Durchführung einer standesamtlichen Trauung in Spanien.

In Spanien gibt es verschiedene Behörden, vor denen Sie und Ihr Partner heiraten können. Im Rathaus, vor einen Notar, vor Gericht, beim Standesamt usw. Das Verfahren ist allen Fällen sehr ähnlich und die erforderlichen Unterlagen sind praktisch dieselben. Es gibt jedoch einige Unterschiede, die hervorgehoben werden sollten und die wir nachfolgend analysieren werden.

Die „Eheakte“. Gesetzliche Anforderungen.

Um in Spanien eine standesamtliche Trauung in einem der oben beschriebenen Fälle (Notariat, Gericht, Rathaus usw.) durchführen zu können, beginnt der Prozess mit der sogenannten „expediente matrimonial“ (Heiratsakte). Es handelt sich hier um ein Verwaltungsverfahren, dessen Zweck es ist, zu prüfen, ob die Personen, die heiraten möchten, auch heiratsfähig sind. Mit anderen Worten geht es darum, zu prüfen, dass keine rechtlichen Hindernisse für die Eheschließung bestehen  (Alter, vorherige Ehe usw.).

Welche Dokumente benötige ich, um in Spanien zu heiraten?

Die Dokumente, die Sie und Ihr Partner benötigen, um das Verfahren für die standesamtliche Trauung in Spanien einzuleiten, sind:

– Personalausweis oder Reisepass Ihrer Staatsangehörigkeit.

– Meldebescheinigung.

– Geburtsurkunde.

– Ledigkeitsbescheinigung / Ehefähigkeitsbescheinigung / Ehefähigkeitszeugnis. Dieses Dokument ist unerlässlich und wird in der Regel vom Konsulat oder der Botschaft Ihres Landes in Spanien ausgestellt. Neben der Bestätigung Ihres Familienstands dient diese Bescheinigung dazu, die Voraussetzungen für eine Heirat in Ihrem Herkunftsland genau festzulegen. Folglich hängt der Inhalt weitgehend von Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihren persönlichen Umständen ab: ob Sie geschieden sind, ledig, verwitwet usw.

Alle ausländischen Dokumente (Geburtsurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse usw.) müssen von einem vereidigten Übersetzer ordnungsgemäß ins Spanische übersetzt werden. Außerdem müssen sie mit der Haager Apostille versehen oder legalisiert sein. Ausgenommen sind einige Sonderfälle, wenn die Dokumente von den Mitgliedstaten  der Europäischen Union ausgestellt wurden.

Kann ich das Verfahren in jedem Standesamt oder vor jedem Notar einleiten?

Nein, das Verfahren für die standesamtliche Trauung muss immer im Rathaus, beim Notar oder vor dem Gericht/Standesamt der Gemeinde eingeleitet werden, in der Sie oder Ihr Partner gemeldet sind.

Wenn Sie vor einem Notar heiraten möchten (was normalerweise schneller ist), müssen Sie sich an die Notarvereinigung Ihrer Autonomen Gemeinschaft wenden. Dort wird Ihnen ein Notar für Ihre „Eheakte“ zugewiesen. Sobald bestätigt ist, dass alle Dokumente in Ordnung sind, können Sie den Notar wählen, der die Trauung vollziehen soll.

Fazit

Die standesamtliche Trauung in Spanien erfordert eine Reihe von Dokumenten, bürokratischen Verfahren usw., die  komplexer werden, wenn einer der Ehepartner Ausländer ist. White-Baos Anwälte können Ihnen helfen.  Für eine kompetente Rechtsberatung, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der Übermittlung von Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

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